Nachfrage zur Anfrage 397-2016 an die Oberbürgermeisterin

22.03.17 –

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2017 von Martina Marx, Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Die Antwort der Verwaltung vom 23.01.2017 ist in zentralen Punkten ausweichend und wirft weitere Fragen auf:

1. Ausweislich Ihrer Antwort wurde in den Jahren 2010 bis 2016 ein Zuschuss von insgesamt 3.647.900 Euro (netto) an die STG gezahlt. Ich frage daher:

  • a) Nach welcher Vorschrift ist ein Zuschuss von mehr als 3,6 Mio. T€ (netto)!!! von der Notifizierungspflicht im beihilferechtlichen Sinne ausgenommen?
  • b) Auf welche rechtliche Grundlage stützen Sie ihre Annahme, dass Zuschüsse, die „anderenorts überwiegend von Selbsthilfezusammenschlüssen der örtlichen Leistungsanbieter erbracht werden" nicht als Beihilfen notifizierungspflichtig sind?
  • c) Vorliegend drängt sich der Eindruck auf, dass das gewählte Konstrukt entweder der Vermeidung der Mehrwertsteuer diente (wenn tatsächlich Leistung und Gegenleistung im Austauschverhältnis stehen) oder gegen europäisches Beihilferecht verstoßen wurde Beabsichtigen Sie bei Ihrer Rechtsauffassung zu bleiben oder werden Sie das gewählte Verfahren für die Zukunft umstellen? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

2. Weitere 25.704,69 Euro (brutto) wurden „als Zahlungen im Rahmen von Leistungsbeziehungen" an die STG gezahlt. Ich frage daher:

  • a) Ging der Leistungserbringung jeweils eine Ausschreibung voraus?
  • b) Wenn ja, können die Ausschreibungsunterlagen eingesehen werden?
  • c) Wenn nein, warum erfolgte keine Ausschreibung?

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