Die SVV im September 2012

27.09.12 –

Willkommen zum Rückblick auf die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Brandenburg an der Havel vom 26. September 2012.

Der Haushalt der Stadt Brandenburg im laufenden Jahr

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat einen genehmigten Haushalt. Aber zu welchem Preis? Praktisch wie mit einem Rasenmäher wurden alle Ansätze gekürzt und die ersten Anträge auf überplanmäßige Ausgaben sind in Vorbereitung. Hier steht unter anderem die Kunsthalle Brennabor auf der Kippe. Die in den vergangenen Jahren übliche Praxis, ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, dieses jedoch nur unzureichend umzusetzen, wurde durch die Kommunalaufsicht nicht mehr mitgetragen. Die geplanten Kürzungen mussten nunmehr verbindlich in den Haushalt aufgenommen werden.

Trotzdem wollen wir positiv werten, dass der Haushalt immerhin noch im laufenden Jahr, wenn auch erst Ende September, beschlossen und genehmigt wurde. Gleichwohl sind die gleichzeitig ausgesprochenen Auflagen für den Haushaltsentwurf 2013 eine hohe Hürde. Die Kommunalaufsicht verlangt nicht nur ein Personal- und Stellenentwicklungskonzept, auf das wir schon einige Zeit warten, darüber hinaus erwartet sie die längst überfällige Eröffnungsbilanz der doppelten Buchführung in Konten, kurz Doppik genannt. Die übrigen Hinweise des Ministeriums, die sich auf die Verstöße der Rechtsvorschriften beziehen hören wir auch nicht das erste Mal.

Anfrage zur Wegführung des Havelradweges

Zur SVV im September 2012 haben wir angefragt, warum die Wegführung des Havelradweges nicht über die Luckenberger Brücke – Salzhofufer – Jahrtausendbrücke erfolgte. Die jetzige Planung beinhaltet den „Bypass“ neben der Bauchschmerzenbrücke, der für viele Brandenburger Bürger eine ästhetische Verunstaltung der Gottfried-Krüger-Brücke darstellt.

Der Beigeordnete für Ordnung und Sicherheit, Bauen und Umwelt, Herr Michael Brandt, führte dazu aus: „Die alternative Wegführung erwies sich wegen der Querungen der Luckenberger Brücke und der Jahrtausendbrücke als nicht optimal und wäre nicht barrierefrei herstellbar gewesen.“ Es stellt sich natürlich die Frage, warum die barrierefreie Querung einer Straße schwieriger sei, als der Bau einer Brücke neben einer bestehenden, den Stadtteil prägenden Brücke. Zumal während der BUGA sowieso die Wegführung zu beiden Seiten der Havel geführt werden muss, auch ohne Radverkehr, da in Stoßzeiten mit einem hohen Aufkommen an Fußgängern gerechnet wird.

Wir als Grüne haben uns bereits mit Briefen an das für die Förderung zuständige Ministerium und an das Landesamt für Denkmalpflege gewandt.

Thema Sanierung von Straßen

Wie erwartet gab es zum Thema Straßensanierung eine lange Diskussion, in der die eigentliche Gestaltung der Straßen kaum eine Rolle spielte. Es offenbarte sich, dass die bisherige Praxis der Bürgerbeteiligung, wie auch die eigentlich für selbstverständlich gehaltene aber offensichtlich fehlende Beteiligung der Beiräte, als Ursachen des erheblichen Bürgerunwillens zu sehen sind.

Bürgerbeteiligung: Herr Michael Brandt äußerte den Wunsch, dass die Stadtverordneten per Beschluss die Form der Bürgerbeteiligung festlegen. Gleichwohl erklärte er auch seine Bereitschaft, die von der SPD angestrebte Bürgerversammlung zu unterstützen. Ausgehend von der Beschlussvorlage zur Straßenbaumaßnahme Trauerberg entwickelte sich ein neuer Beschluss, der den „Testlauf“ Bürgerbeteiligung Trauerberg/Jakobsgraben beinhaltete. Die Unklarheit der Formulierung führte zu einer Auszeit – deutlich wurde wieder einmal, dass überstürzte Einigungen zu merkwürdigen Auswüchsen führen. Der Beschlusstext lautet nun: „An dieser Maßnahme soll ein Bürgerbeteiligungsverfahren, das über das bisherige hinaus geht, entwickelt werden.“ Die Frage stellt sich, wer das Verfahren festlegt und was unter „über das bisherige hinaus“ zu verstehen ist? Wir dürfen gespannt sein, wie sich dieser Beschluss in der Realität wiederfinden wird. Wir haben uns bei allem Zuspruch zur Beteiligung enthalten bzw. gegen die Formulierung gestimmt. Solche Schnellschüsse sollte man vermeiden. Zur Not muss wieder nachgebessert werden.

Stadtschleuse: Glücklicherweise konnte sich der „Erpressungsversuch“ gegenüber den Eigentümern der Grundstücke „An der Stadtschleuse“ nicht durchsetzen. Die durch die Eigentümer finanzierte Reparatur der Straße erfolgt nun ohne gleichzeitige Forderung nach einer Einverständniserklärung zur Öffnung des Mühlengrabens. Der Planungsfehler der Stadtverwaltung kann nicht auf einem derartigen Weg „geheilt“ werden. Allerdings muss die Verwaltung endlich handeln. Der jetzige Zustand, der sich inzwischen zu einem Dauerzustand entwickelt, ist nicht hinnehmbar.

Klosterstraße: Wir haben es noch einmal versucht, die Bürgerbeteiligung einzufordern. Trotz einiger Stimmen von der SPD reichte es nicht. Weder die Petition der Anwohner noch der Antrag die Planung noch einmal zu öffnen bekamen eine Mehrheit – obwohl zwischenzeitlich zu diskutierende Alternativen vorgeschlagen wurden. Ebenso wurde ein wesentlicher Grund für den Ausbau - die hoch stehenden Gullis der Fahrbahn - bereits herunter gesetzt. Es bleibt also dabei, die Stadt als der größte Anlieger muss einen sechsstelligen Betrag zahlen. Sparen sieht anders aus.