Pressemitteilung der Fraktion: „Spargel unter Folie“

08.03.21 –

Zu diesem Thema wurde in den letzten Wochen von allen Seiten viel gesagt, die verschiedenen Sichtweisen dazu sind so unterschiedlich wie die Menschen. Die Meinung der Grünen zu nachhaltiger Landwirtschaft und zum Schutz der natürlichen Umwelt sind hinlänglich bekannt, oft genug werden wir als „Störer“ und „Verhinderer“ angeprangert, wenn wir auf die Belange bedrohter Arten oder Zerstörung unserer Lebensgrundlagen hinweisen.

Im Falle der derzeit diskutierten Petition des Herrn Thiermann gegen die Bescheide der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Brandenburg stellt sich jedoch nicht die Frage nach persönlichen Meinungen und Befindlichkeiten, es geht um Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung von geltenden Gesetzen. Es geht auch nicht grundsätzlich um den Spargelanbau unter Folie, sondern um den Bereich der Spargelfelder, die sich im Europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“befinden. Wenn Herr Thiermann der Meinung ist, dass ihm Unrecht widerfährt, hat er die Möglichkeit, sich dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Das hat er getan.

Aus der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu der vorliegenden Petition geht auch klar hervor, dass die Stadtverordneten nicht zuständig sind. Herr Scheller schreibt weiter:

„Mit Datum vom 26.02.2021 wurden von Rechtsvertretern des Petenten beim VG Potsdam Eilanträge zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt. Das Gericht hat, wie in solchen Fällen üblich, gebeten, die Vollziehung bis zu einer Gerichtsentscheidung auszusetzen, dem wird die Stadt Brandenburg an der Havel nachkommen.“

Von daher ist diese Petition inzwischen gegenstandslos geworden.

Nur am Rande sei erwähnt, dass Herr Thiermann in seiner Petition die Größe der betroffenen Flächen und die Größe des für ihn damit verbundenen Schadens nicht korrekt darstellt, statt der betroffenen 67 ha berichtet er den Stadtverordneten von 300 ha. Der angerichtete Schaden an der Umwelt ist ihm keine Erwähnung wert Auch in dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten werden die Sachverhalte nicht korrekt dargestellt. Angeblich bedecken die Folien „nur“ 50% der Ackerfläche und das auch nur von Ende April für sechs bis acht Wochen.

Das beigefügte Foto entstand Ende Februar bei Klein Kreutz und widerlegt diese Aussagen.

Wir unterstützen und bestärken die Stadtverwaltung als Untere Naturschutzbehörde und den Oberbürgermeister in ihrem Vorgehen ausdrücklich.

Martina Marx
Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Grüne SVV BRB