Rückblick zur Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – pro Kirchmöser

Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten und Horte Der Höhepunkt der Stadtverordnetenversammlung im April 2018 war ohne Zweifel die Neufassung der Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten und Horte der Stadt Brandenburg an der Havel. Letztmalig stand diese vor zwei Jahren auf der Tagesordnung, damals noch eine Kompromisslösung aus einer vorangegangenen Diskussion, ohne dass letzten Endes eine zufriedenstellende Variante gefunden wurde. Schon bei der Beschlussfassung stand damals fest, dass es Nachbesserungen geben muss. So waren die Einkommenshöchstgrenzen auf unsere Initiative hin zwar um fünf Stufen angehoben worden, spiegelten aber noch nicht die tatsächliche Einkommenssituation wider. Für einen größeren Schritt fehlte den Stadtverordneten, aber auch der Verwaltungsspitze der Mut. Mit der jetzigen radikalen Anhebung der Einkommensgrenze auf über 80.000,00 EUR Brutto/Jahr vollzieht sich auch eine enorme Entlastung der Einkommensbereiche bis 56.000,00 EUR Brutto/Jahr. Manche Familien werden ein Plus von bis zu 900,00 EUR im Jahr erleben. Für die Stadt bedeutet es Mehrausgaben von mindestens 500.000,00 EUR, einige Veratnwortliche rechnen mit einer knappen Million Euro.

02.05.18 –

Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten und Horte

Der Höhepunkt der Stadtverordnetenversammlung im April 2018 war ohne Zweifel die Neufassung der Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten und Horte der Stadt Brandenburg an der Havel. Letztmalig stand diese vor zwei Jahren auf der Tagesordnung, damals noch eine Kompromisslösung aus einer vorangegangenen Diskussion, ohne dass letzten Endes eine zufriedenstellende Variante gefunden wurde.

Schon bei der Beschlussfassung stand damals fest, dass es Nachbesserungen geben muss. So waren die Einkommenshöchstgrenzen auf unsere Initiative hin zwar um fünf Stufen angehoben worden, spiegelten aber noch nicht die tatsächliche Einkommenssituation wider. Für einen größeren Schritt fehlte den Stadtverordneten, aber auch der Verwaltungsspitze der Mut. Mit der jetzigen radikalen Anhebung der Einkommensgrenze auf über 80.000,00 EUR Brutto/Jahr vollzieht sich auch eine enorme Entlastung der Einkommensbereiche bis 56.000,00 EUR Brutto/Jahr. Manche Familien werden ein Plus von bis zu 900,00 EUR im Jahr erleben. Für die Stadt bedeutet es Mehrausgaben von mindestens 500.000,00 EUR, einige Veratnwortliche rechnen mit einer knappen Million Euro.

In den heutigen Zeiten ist es ein gutes Zeichen, dass die Politik bereit ist, im Sinne der Familienfreundlichkeit tiefer in das stadteigene Portemonnaie zu greifen. Aber es gibt auch einen zweiten positiven Aspekt der Diskussion über die Elternbeitragsordnung: Der Kita- und Hortelternbeirat wird als eine eigenständige Initiative wahr und ernst genommen. Die Mitglieder haben sich konstruktiv eingebracht und so vermittelnd zwischen Verwaltung und Eltern handeln können. Es war ärgerlich, dass es dabei auch zu Querelen kam, weil durch die Verwaltung unabgestimmte Gebührentabellen in die Diskussion eingebracht wurden. Dies wiederum zeugte aber auch von den beiderseitigen Unsicherheiten im Umgang miteinander.

Bemängeln müssen wir trotzdem weiterhin, dass die Gebührentabellen in einem Bereich einsetzen, in dem die Eltern über einen Familienpass verfügen und somit nur einen Grundbetrag zahlen. Der Sprung von diesem Grundbetrag zu der dann fälligen Gebühr bei entsprechendem Einkommen ist leider immer noch zu heftig. Kommende Gebührenordnungen sollten hier mehr Gerechtigkeit bringen.

Erschreckend war die Feststellung, dass 30% der Eltern ohnehin nur den Mindestbeitrag zahlen müssen. Das bedeutet, dass 30 % der Brandenburger Familien einen Familienpass besitzen und somit nur über wenig mehr als über den SGB2-Regelsatz verfügen können. Diese Tatsache stellt die Stadt Brandenburg noch vor ganz andere Aufgaben.

Die freien Träger haben ihre Bereitschaft erklärt, die Gebührenordnung ohne Veränderung der Tabellen für ihre Einrichtungen zu übernehmen. In der Vergangenheit wichen die Gebührenordnungen teilweise so stark voneinander ab, dass die geforderten Elternbeiträge durchaus auch zu einer sozialen Auswahl führen konnten. Da die Kitafinanzierung jedoch eine Fehlbedarfsfinanzierung ist, sind die Träger immer zu 100% ausfinanziert, egal welche Gebühren sie von den Eltern erheben.

Zutage traten auch die erheblichen Unterschiede in den Mietzahlungen der Träger. Von 2,20 EUR bis zu 12,75 EUR ist die Spanne der Kaltmiete je Quadratmeter. Insbesondere die neuen Einrichtungen führen damit zu einer Erhöhung des Durchschnittswertes aller Kitagebühren und somit zu einer Erhöhung der Elternbeiträge. Hier muss die Frage gestellt werden, ob im Rahmen von Neubauten bzw. Sanierungen Höchstgrenzen für die Kaltmieten gesetzt werden sollten.

Ob sich die positive Entwicklung der Kita-Beitragsordnung auch auf andere Gebührensatzungen auswirkt? Immerhin, die Neufassung der Gebührensatzung der Musikschule wurde von der Verwaltung zurückgezogen, nachdem aufgrund der massiv geplanten Auswüchse mehrere Fachausschüsse diese rundweg ablehnten. Die Verwaltung sollte aktuell mehr Zeit für die Erarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes oder auch für eine Anpassung der Vergnügungssteuersatzung investieren, anstatt familienunfreundliche Gebührenanpassungen vorzuschlagen.

Und noch eine gute Nachricht für die Brandenburger Familien. Mit Hilfe von Bundesmitteln wurde ein umfangreiches Investitionsprogramm für die Schulen und Sportstätten verabschiedet. In vielen Einrichtungen können somit überfällige Sanierungen oder auch Sonnenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.