Persönliche Erklärung von Martina Marx vor der SVV zum Thema Abstimmung um Bild- und Tonaufzeichnungen in der SVV

Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtverordnetenversammlungen der letzten Monate waren mir Anlass, über den Sinn der Regelung in unserer Geschäftsordnung nachzudenken, wonach zu Beginn jeder Sitzung über die Zulassung von Bild- und Tonaufzeichnungen abzustimmen ist. Warum tun wir das eigentlich? Ich gehe davon aus, dass unsere Geschäftsordnung, die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ableitet, auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik steht. Stadtverordnete, auch ich, die in dieser vorgenannten Abstimmung mit „Nein“ stimmen oder sich enthalten, werden regelmäßig in einem Teil der öffentlichen Medien diffamiert, sie würden gegen die garantierte Presse- und Meinungsfreiheit in diesem Land stimmen und damit gegen demokratische Grundrechte.

02.06.17 –

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtverordnetenversammlungen der letzten Monate waren mir Anlass, über den Sinn der Regelung in unserer Geschäftsordnung nachzudenken, wonach zu Beginn jeder Sitzung über die Zulassung von Bild- und Tonaufzeichnungen abzustimmen ist.

Warum tun wir das eigentlich?

Ich gehe davon aus, dass unsere Geschäftsordnung, die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ableitet, auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik steht.

Stadtverordnete, auch ich, die in dieser vorgenannten Abstimmung mit „Nein“ stimmen oder sich enthalten, werden regelmäßig in einem Teil der öffentlichen Medien diffamiert, sie würden gegen die garantierte Presse- und Meinungsfreiheit in diesem Land stimmen und damit gegen demokratische Grundrechte.

Stimmt das denn?
Bei der Abstimmung geht es überhaupt nicht um Presse- oder Meinungsfreiheit, jeder Journalist kann ungehindert der öffentlichen Sitzung beiwohnen und unabhängig berichten. Nein, bei der Abstimmung um Bild- und Tonaufzeichnungen geht es um das Persönlichkeitsrecht der Anwesenden in der SVV, um ihr Recht auf das eigene Bild und das eigene gesprochene Wort. Das hat auch die heutige Berichtsvorlage 143/2017 klar gemacht.

Zu DDR-Zeiten wurde mitunter Scheindemokratie gespielt, man konnte ja z.B. bei der Wahl durchaus mit Nein stimmen oder sich enthalten, mußte allerdings in Kauf nehmen, wie hier in Brandenburg bei der letzten DDR-Kommunalwahl wohl geschehen, dass die Stasi Personenlisten erstellte von Nichtwählern bzw. Wahlkabinenbenutzern, die im Zweifel gegen einen verwendet werden sollten.

Ähnlich empfi nde ich heute, wenn meine Entscheidung, in einer demokratischen Abstimmung mit „Nein“ zu stimmen, von einem Teil der öffentlichen Medien benutzt wird, um scheinheilige tumbe Propaganda gegen mich oder andere kritische Stadtverordnete zu inszenieren.

Wer darüber hinaus meint, mit „Nein“ stimmende Stadtverordnete über das Wesen unseres demokratischen Rechtsstaates belehren zu müssen, offenbart selbst größtes Unverständnis demokratischer Grundprinzipien.

Und ist diese Haltung nicht gerade Ausdruck einer „Die-Partei-hat immer-Recht-Mentalität“, die scheinbar immer noch durch einige Köpfe wabert, ungeachtet welcher Partei man gerade zum eigenen Wohl angehört?

Besonders beschämend ist der Umstand, dass in diesem Hause Stadtverordnete verleumdet werden, die sich bereits vor 1989 für demokratische Grundrechte eingesetzt haben und persönliche Benachteiligung hinnehmen mußten. Und das ausgerechnet von ehemaligen sozialistischen Leitungskadern, denen das Grundgesetz seinerzeit offi ziell als Ausfl uß des faulenden, parasitären Kapitalismus galt.

Lassen Sie mich ein vielstrapaziertes Wort von Rosa Luxemburg ein wenig abwandeln: „Meinungsfreiheit ist immer die Meinungsfreiheit der Anderen“ oder anders formuliert: Man kann nur Rechte einfordern, die man anderen zugesteht.

Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass einige Stadtverordnete und auch ein ehemaliger Stadtverordnetenvorsteher Erfahrungen damit machen mußten, dass ihre vermeintliche Meinungsfreiheit sie ziemlich teuer zu stehen kam. Und um eine junge Journalistin aus der Zeit zu zitieren: Was bringt uns Meinungsfreiheit, wenn sie mißbraucht wird, um andere fertig zu machen?

Ich maße mir nicht an, bei anderen Stadtverordneten Wissenslücken sehen zu wollen, um sie dann großspurig zu belehren.

Ist es nicht viel sinnvoller, den sichtlich vorhandenen Erinnerungslücken nachzugehen und die Aufarbeitung der eigenen Verstrickung und der eigenen Mitverantwortung in der SED-Diktatur anzugehen? Da scheint mir noch bei dem einen oder anderen ein Lernprozess möglich und nötig zu sein.

Und ein kleiner Hinweis zum Schluss sei mir gestattet:
Jedes Gesetz beginnt mit Paragraph 1, im Fall des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beginnt Artikel 1 wie folgt: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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