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24.02.22 –
Durch Grundstückseigentümer im Scheppersteig wurde ich als Ortsvorsteherin um Unterstützung gebeten, da über einen l ngeren Zeitraum eine Verst ndigung mit den zust ndigen Mitarbeitern der Verwaltung nicht m glich war und Bitten einzelner um einen Vor-Ort-Termin ignoriert wurden. Die Bitten der Grundstückseigentümer liegen in den Forderungen der UNB zur Ausführung der Bepflanzungen ihrer Grundstücke im Rahmen von Ersatzpflanzungen begründet. Die Anzahl dieser Ersatzpflanzungen reicht von 90 – 192 Pflanzen pro Grundstück entlang der Grundstücksgrenze als Ersatz - für Ackerfl chen. Hierzu sei angemerkt, dass alle Grundstücke rundherum bepflanzt wurden. Diese Pflanzungen werden jedoch als Ersatz nicht akzeptiert, da sie sich nicht innerhalb des zu bepflanzenden Streifens von 4,50 m entlang der Grundstücksgrenze befinden. Der Unmut der Betroffenen richtet sich nicht gegen die Anzahl der Pflanzen, sondern vielmehr gegen die Forderung zur Auswahl von 10 verschiedenen Pflanzen der Pflanzliste und einer Bepflanzung eines Streifens von 4,50 m entlang der Grundstücksgrenze. ber den Zeitraum von 1 Monaten bemühte ich mich um eine Verst ndigung zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins. Nach mehrfachen Bemühungen gelang zu Beginn des Monats endlich eine Zusage. In der letzten Woche folgte dann die Absage der Fachgruppenleiterin für Umwelt und Natur - nach Rücksprache mit Bürgermeister Müller und weiteren leitenden Mitarbeitern. Demnach sei die Rechtslage eindeutig. Die Art des Umgangs mit den Grundstückseigentümern auf der einen Seite und mir als Ortsvorsteherin auf der anderen Seite erscheint mehr als fragwürdig. Daher erlaube ich mir folgende Fragen an Sie zu richten. 1. Wann erhielt die Verwaltung den Nachweis für die Pflanzungen? 2. Wann antwortete die Verwaltung den Eigentümern? 3. Wurde mit den Grundstückseigentümern das Gespr ch gesucht? 4. Wie begründen Sie die Ablehnung der Bitte einer Ortsvorsteherin um Wahrnehmung eines Ortstermins durch Verwaltungsmitarbeiter und dem 1. Beigeordneten? - 2 - 5. Wie begründen Sie die restriktiven Forderungen der Verwaltung zur Bepflanzung der Grundstücke mit 10 verschiedenen Arten der Pflanzliste über einen 4,50 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze bei einer 5j hrigen Entwicklungspflege? 6. Halten Sie die daraus folgende Vernichtung der im in 2020/21 erfolgten Pflanzungen für einen gelungenen Beitrag i.S.d. Umwelt- und Naturschutzes? 7. Die Grundstückseigentürmer wollten im Rahmen eines Vor-Ort-Termins Ersatzpflanzungen auf ffentlichen Grundstücken vorschlagen. Welche M glichkeiten haben die Grundstückseigentümer zur Bepflanzung anderer Grundstücke - ohne in die bereits vorgenommene Gestaltung ihres Gartens einzugreifen?
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