BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Brandenburg an der Havel

Anfrage an die Oberbürgermeisterin zum Haushalt Packhof

22.03.17 – von Fraktion –

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2017 von Martina Marx, Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Im Haushaltsentwurf 2017/2018 sind unter Produkt 537.02 unter Gliederungs-Nr. 13 a) für den Packhof 160.000 € für 2017 und 5.000 € für 2018 eingestellt. Unter gleichem Produkt sind unter Gliederungs-Nr. 16 a) für den Packhof 50.000 € für 2017 und 5.000 € für 2018 eingestellt, insgesamt also 220.000 €. Daraus ergeben sich für mich folgende Nachfragen:

1. Welche Maßnahmen sind konkret in diesen Haushaltspositionen abgebildet, bzw. welche Maßnahmen sollen entsprechend dieser Haushaltsansätze ausgeführt werden?

2. Im Stadtentwicklungsausschuss vom 08.02.2017 erklärte Frau Kutzop, dass die eingestellten Mittel in dem Fall, dass es mit dem Investor am Packhof zum Planungsverfahren kommt nicht benötigt werden ( s. Protokoll StEA v. 08.02.2017). Warum werden die Mittel benötigt, wenn es nicht zum Planungsverfahren kommt?

3. Im StEA vom 11.01.2017 berichtete Frau Ohme, dass eine Sanierungsuntersuchung beauftragt wurde, die Ende diesen Jahres vorliegen wird und die von Dritten (Bund und Land) finanziert wird (s. Protokoll StEA v. 11.01.2017). Wie ist diese Aussage in Bezug auf die eingestellten Haushaltsansätze zu verstehen? Sind die unter Gliederungs-Nr. 16 a) eingestellten Mittel lediglich der Eigenanteil der Stadt?

4. Im Dezember 2015 wurde durch die SVV das sog. Expose´zum Packhof als Grundlage für die Ausschreibung der Liegenschaft beschlossen: Darin heißt es zum Grundwasserschaden durch LCKW-Belastung im Bereich der südlichen Landzunge: "....Eine Abgrenzung zwischen bebaubarem und nicht bebaubarem Bereich ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich. Für diese Fragestellung wären weitere Untersuchungen notwendig, die nicht durch die Stadt Brandenburg an der Havel geplant sind " (Expose´S. 8). Nach meinem Verständnis wurde die Zuständigkeit für dieses Problem durch die Formulierung in der Ausschreibung dem Bewerber übertragen. Wie verhält sich diese Aussage in der Ausschreibung zum jetzt vorliegenden Hasushaltsentwurf?

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