14.04.25 –
Beschlussvorschlag:
1. In Paragraf 15 (Niederschrift) Abs. f wird der Teilsatz "den wesentlichen Inhalt der Beratung" nicht gestrichen.
2. § 17 Verfahren in der Ausschüssen wird wie folgt geändert: Für den Geschäftsgang und das Verfahren, der von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 44 BbgKVerf gebildeten Ausschüsse gelten die Vorschriften des ersten Abschnittes, mit Ausnahme des § 12 Abs. 4, sinngemäß ...
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Das Büro ist montags 15:00 - 18:00 Uhr besetzt.
Doreen Müller
Kreisgeschäftsführerin
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