30.04.24 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezugnehmend auf unsere Anfragen 298/2020, 197/2021 und 060/2023 bitte ich um Erläuterungen zum aktuellen Sachstand.
Wurden inzwischen hierzu Anträge des Agrarbetriebes an die Stadt Brandenburg gestellt?
Wie wurden diese beschieden?
Sie schrieben in der Beantwortung zu 060/2023 „Das VG Postdam hatte die Klage gegen die sofortige Vollziehung der Rückbauverfügung abgewiesen. Gegen die Entscheidung des VG läuft noch eine Beschwerde beim OVG, über die noch nicht entschieden ist. Ob ein Antrag für die Nutzung der Fläche für den Heidelbeeranbau notwendig ist, ist weiter strittig und wird von der Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu den Eilanträgen und in der Hauptsache abhängen.“ Wie ist der Stand dieser Verfahren?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Krombholz
Fraktionsmitglied
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Doreen Müller
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