30.09.23 –
Anfrage an den Oberbürgermeister:
Seit vielen Jahren besteht bekanntermaßen die illegale Einzäunung des Ortsteils Neuendorf, die den Zugang zur freien Landschaft für die Bürger der Stadt Brandenburg verhindert – ein unhaltbarer Zustand. Das Betreten der freien Landschaft ist ein Grundrecht mit Verfassungsrang, das Sie zu schützen haben.
Stattdessen haben Sie der Fa. Riva im Jahre 2019 angeraten, die Zäune stehen zu lassen und einen Bauantrag zur Legalisierung der illegal errichteten Zaunanlagen zu stellen. Es dürfte sich inzwischen um den Bauantrag mit der längsten Bearbeitungszeit in der neueren Geschichte der Stadt Brandenburg handeln. Hierzu hat mir das Bauministerium MIL mit Schreiben von Mai dieses Jahrs den bekannten Sachstand von 2019 abermals mitgeteilt (Anlage).
1. Gibt es inzwischen einen aktuelleren Verfahrensstand?
2. Warum haben Sie die „Prüfung im Rahmen eines Bauantragsverfahrens“ überhaupt angeschoben obwohl der Sachverhalt und die Illegalität der Baumaßnahme offenkundig war?
3. Wurde der Bauantrag inzwischen – wie angekündigt – abschlägig beschieden? Wenn nein – warum nicht?
4. Ist beabsichtigt, den Status quo auf lange Zeit durch Widerspruch und ggf. Klage weiter aufrecht zu erhalten?
5. Wodurch unterscheidet sich dieser Fall von den bekannten Fällen in Plaue (Mauer der Fischer) und Gollwitz (Eigentümer sperrt Weg), in denen Sie die jeweiligen Verfahren zeitnah um- und durchgesetzt haben?
Ralf Krombholz, Fraktionsmitglied
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