19.12.24 –
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 213/2024 "Ordnung zur Aufhebung der
Petitionsordnung"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2025 eine
Neufassung der Petitionsordnung vom 12.05.2017 entsprechend der Änderung in der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zum Beschluss vorzulegen. Die
Petitionsordnung soll hierbei insbesondere das Verfahren der Befassung von
Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung mit Petitionen analog des bisher
geltenden Verfahrens regeln.
Begründung:
Auch nach der Neufassung des Kommunalverfassung im Bezug auf das Petitionsrecht ist
eine Zuständigkeit der Befassung von Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung
mit Petitionen möglich.
Das bisher in der Petitionsordnung festgelegte Verfahren gab hierzu eine hilfreiche
Richtlinie und sorgte für Gleichbehandlung der Petitionen. Daher ist es sinnvoll, eine
Petitionsordnung beizubehalten und diese entsprechend entsprechend der neuen
Rahmenbedingungen zu ändern.
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