27.02.23 –
Die Stadtverordneten haben im September (199/2022) wie folgt beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Ortssatzung über Sondernutzungen dahingehend zu ergänzen, dass Blumenschmuck vor den Eingängen und Hauswänden genehmigungsfrei gestellt wird. Die textliche Ausarbeitung, insbesondere auch Angaben zu Größen und Mindestdurchgangsbreiten erfolgt durch die Verwaltung. Die Ergänzung ist der SVV zeitnah noch in diesem Jahr zum Beschluss vorzulegen.“
Dieser Beschluss wurde durch die Verwaltung bisher nicht umgesetzt, obwohl die terminliche Festsetzung zum Ende 2022 beschlossen wurde.
Wann werden Sie den Stadtverordneten die genannte Ergänzung vorlegen?Wie beabsichtigen Sie mit den Einzelhändlerinnen und Gewerbetreibenden umzugehen, die mit nahendem Frühlingswetter gerne das Umfeld ihres Ladenlokales mit Blumen schmücken möchten?
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