Umgang mit Anträgen auf Akteneinsicht

Anfrage Nr. 020/2024

31.01.24 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Scheller,

aus gegebenen (und wiederholten) Anlass, bitte ich um Beantwortung der folgenden Frage zur Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2024.

Wie werden Sie künftig sicherstellen, dass bei Anträgen auf Akteneinsicht durch Stadtverordnete, die von der Akteneinsicht betroffenen Vereine / freien Träger / über kommunalen Zuschuss geförderten Unternehmen etc. bzw. deren öffentlichen Vertreter / Geschäftsführer nicht über den Antrag des/der Stadtverordneten informiert werden?

Ich danke im voraus für die Beantwortung.

Klaus Hoffmann

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Uhrzeit: 18 Uhr

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