23.03.23 –
Anfrage an den Oberbürgermeister:
In der Januar-SVV haben Sie meine Kritik an der nicht erfolgten Umsetzung der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in einer Art beantwortet, die folgende Fragen aufwirft.
Warum haben Sie in der SVV vom 25.01.2023 Unwirtschaftlichkeit als Grund für die Ablehnung des Förderantrages zur Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED genannt, wenn dieser Grund nicht Bestandteil des Ablehnungsbescheides ist?
Worin besteht aus Ihrer Sicht der immense zusätzliche Aufwand für die Stadt durch Abschreibungen, wenn im Abstimmungsprotokoll der Finanzverwaltung mit der Fachgruppe 60 der Hinweis steht, dass für keine der Maßnahmen der abgestimmten Prioritätenliste eine außerplanmäßige Abschreibung fällig wird? Sollte trotz der eindeutigen Aussage im Abstimmungsprotokoll eine außerplanmäßige nötig sein, in welcher Höhe würde sich dieser Abschreibungsbetrag bewegen?
Warum wurde der Förderantrag erst im November 2020 gestellt, obwohl der Beschluss der SVV dazu im März 2019 erfolgte und auch schon für 2019 entsprechende Eigenmittel eingestellt waren?
Da ich trotz dreimaliger Antragstellung bislang noch keine Akteneinsicht in die Unterlagen hinsichtlich Berechnung der Amortisation bekommen habe frage ich:
Wie wurde die Amortisationszeit berechnet, die nach Ihrer Aussage angeblich über 30 – 50 Jahre betragen soll? Ich bitte um beispielhafte Erläuterung.
Martina Marx, Fraktionsvorsitzende
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