24.02.22 –
Im Zuge der Planung zur Brücke am Altstädtischen Bahnhof werden von der Verwaltung und dem Landesbetrieb Straßenwesen immer wieder unterschiedliche angestrebte Geschwindigkeiten im Planungsbereich für das Teilstück des Zentrumsringes angegeben, 50 km/h, 60 km/h oder auch 70 km/h. Wie beurteilt die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg auf der Grundlage der vorliegenden Planung die anordnungsfähige zukünftige Geschwindigkeit auf dem benannten Teilstück des Zentrumsringes?
Kategorie
Ritterstr. 90
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