20.06.23 –
Anfrage an den Oberbürgermeister:
1. Warum wird bei der o.g. Baustelle der Planfeststellungsbeschluss nicht eingehalten?
2. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe Bund und Kommune. Wussten Sie von der Planänderung nach dem Planfeststellungsbeschluss? Wenn ja, seit wann? Wurden die Folgen der Planungsänderung verkehrstechnisch bewertet?
3. Auf welcher Planungsgrundlage wurde die Kostenteilungsvereinbarung unterschrieben?
Durch die Planungsänderung steigt der Kostenanteil der Stadt, wie hoch ist die Kostensteigerung für die Kommune gegenüber der Planvariante im Planfeststellungsbeschluss?
4. Hat der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Grundstückseigentümerin Stadt BRB über das städtische Grundstück an der Essotankstelle verhandelt?
5. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet ein Verkehrssicherheitsaudit. Wurde dieses Verkehrssicherheitsaudit an die abweichende Ausführungsplanung angepasst?
6. Die Verkehrsbehörde wusste nichts von der Planänderung. Die Ausschilderung als Zweirichtungsradweg sollte bis Ende der Brückenbauarbeiten bestehen, Verkehrsflächen und verkehrsrechtliche Anordnung stehen jetzt im Widerspruch. Wie soll dieses Problem gelöst werden?
7. Zur SVV am 31.05.23 informierten Sie die Stadtverordneten: „Am heutigen Mittwoch hat mir der Planungsleiter des Landesbetriebes Straßenwesen nochmals bestätigt, dass die Freigabe des Knotenpunktes für kommenden Montag, 05.Juni, vorgesehen ist.“
Nur drei Werktage später wird durch den gleichen Planungsleiter eine Verschiebung der Fertigstellung auf die 25.KW oder später angekündigt. Wie erklären Sie diesen Umstand?
Martina Marx, Fraktionsvorsitzende
Kategorie
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