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31.01.24 –
Sehr geehrter Herr Scheller,
in einer Presseinformation der VBBr zu den Verkehrsbehinderungen durch die angekündigten Bauernproteste vom 05.01.2024 vermischte der Geschäftsführer der VBBr Herr Vogler eine politisch wertende Meinung mit der offiziellen Information. Hier der Wortlaut der Veröffentlichung:
Protestaktionen im Stadtgebiet am Montag, den 08.01.2024 Sehr geehrte Fahrgäste,
wir bitten um Ihr Verständnis , wenn es in der Folge der bundesweiten demokratischen Proteste der Landwirte und vieler weiterer Menschen gegen nachteilige Maßnahmen der Bundesregierung zu Verspätungen in unseren Fahrplänen kommt. Auch der ÖPNV ist von ähnlich unverständlichen Entscheidungen der Bundesregierung betroffen. Insofern ist uns die Verärgerung der Bauern nicht fremd. Auch wir haben die Hoffnung, dass diese verfassungskonformen Proteste wieder zu mehr Bürgernähe im Handeln der Bundesregierung beitragen.
In diesem Sinne bitten wir Sie um Ihr Verständnis für eventuelle Verspätungen unserer Linien. Wir werden Sie, so gut es uns möglich ist, über entstehende Verspätungen informieren.
Mit freundlichen Grüßen Jörg Vogler Geschäftsführer VBBr
Egal, wie man inhaltlich zu diesem Statement steht, stellt sich die Frage der Wahrung der Neutralität von kommunalen Unternehmen gegenüber dem Staat.
Gleichzeitig wurden durch die Vbbr aus Anlass der Demonstrationen einige Linien geändert bzw. eingestellt, die eigentlich nicht von den bei der Polizei angemeldeten Demonstrationsorten betroffen waren. Besteht hier nicht ein Versorgungsauftrag gegenüber den Fahrgästen in unserer Stadt?
Beide Vorgänge wurden auch vom Deutsche-Bahnkunden-Verband e.V. in seiner Presseveröffentlichung vom 07.01.2024 kritisiert (siehe Anlage).
Ich frage Sie daher:
Sind Geschäftsführende kommunaler Unternehmen einer politischen Neutralität verpflichtet?
Welche arbeitsrechtlichen Bedingungen bzw. Regelungen gibt es für politische Äußerungen von Geschäftsführungen in unseren Unternehmen?
Welche Complianceregelungen gibt es hinsichtlich politischer Äußerungen für die Geschäftsführungen in unseren Unternehmen?
War diese Meldung in ihrer politisch wertenden Form zuvor mit Ihnen abgestimmt worden?
Wenn Nein: Welche Konsequenz hatte dieses Vorgehen für den Geschäftsführer?
Wenn Ja: Warum akzeptierten sie dies?
Wie reagierten Sie als Sie von der Veröffentlichung erfuhren?
Sollen die kommunalen Unternehmen der Stadt Brandenburg künftig als öffentliches Sprachrohr für die persönlichen politischen Meinungen der Geschäftsführenden oder anderer genutzt werden können?
Waren die Angebotseinschränkungen aufgrund vager Ankündigungen zuvor mit der Stadt als Aufgabenträger abgestimmt worden und warum wurde diese zulasten des Angebotes für die ÖPNV- Kunden akzeptiert?
Wenn diese Leistungskürzung nicht mit der Stadt als Aufgabenträger zuvor abgestimmt wurde, welche Konsequenzen hat dieses Vorgehen?
Vielen Dank für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Robert Schönnagel
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Am 02.12.2024 um 19 Uhr in der Klimawerkstatt Werder, Luisenstr. 16, 14542 Werder (Havel) findet Wahlkreisversammlung im Wahlkreis 060 zur Bundestagswahl statt. Hier wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat für den Wahlkreis bestimmt, der neben der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinden in Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming umfasst.
Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
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