27.02.23 –
In Ihrer Antwort auf meine Anfrage 047/2022 antworteten Sie am 23.02.2022 unter
anderem wie folgt:
„Hinsichtlich der Heidelbeeren hat der landwirtschaftliche Betrieb nunmehr die Erstellung und Einreichung eines Genehmigungsantrags angekündigt. Für die Beurteilung des Fortgangs wird zunächst die Einreichung und fachliche Beurteilung dieses Antrags abgewartet.“
Wurde inzwischen der angekündigte Genehmigungsantrag durch den landwirtschaftlichen Betrieb gestellt?
Wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand durch die zuständige Fachverwaltung und wie lautet gegebenenfalls das Ergebnis der Prüfung?
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Doreen Müller
Kreisgeschäftsführerin
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