20.04.23 –
Anfrage an den Oberbürgermeister:
Durch die unzweckmäßige Gewährung von Schulbegleitung ist dem kommunalen Haushalt seit 2020 ein Millionenschaden entstanden. Sie wussten spätestens seit dem Herbst 2021 hiervon. Jetzt, eineinhalb Jahre später erst stellen Sie das Verfahren so um, dass die Stadt Erstattungsleistungen vom Land erhalten kann.
Mit unserem Änderungsantrag 036/2022 zum Haushaltsentwurf für 2022/23 wurde der Oberbürgermeister beauftragt,
für den Haushalt 2022/23 Einnahmen für Erstattungsleistungen des Landes im Zusammenhang mit Betreuungsleistungen für Kinder und Jugendliche in der Schule zu planen. Dafür ist eine symbolische Summe von 10.000 Euro einzustellen.
die entsprechenden Erstattungen beim Land zu beantragen.
zu prüfen, in wieweit in den vergangenen Jahren nicht in Anspruch genommene Erstattungsleistungen des Landes noch nachbeantragt werden können.
Weiterhin wurden auf Wunsch des Oberbürgermeisters 40.000 € für einen weitere externe Prüfung der in Rede stehenden 140 Fälle von Schulbegleitung beschlossen. Hieraus ergeben sich einige Fragen.
Ralf Krombholz, Fraktionsmitglied
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