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21.12.18 –
Ab sofort ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der SVV der Stadt Brandenburg an der Havel unter der Adresse fraktion@ zu erreichen. gruene-brandenburg-havel.de
Nachdem die letzte Stadtverordnetenversammlung im November 2018 um 22:00 Uhr ohne Abschluss der Tagesordnung beendet werden musste, war die Einbringung unseres Antrages zur Einleitung des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Entwicklung des Packhofgeländes der erste Tagesordnungspunkt der Dezembersitzung. In den Dezemberausschüssen war die Vorlage schon beraten worden, jedoch ergaben sich u.a. daraus Änderungsideen, die wir mit der heutigen Einbringung und erneuten Diskussion in den Ausschüssen im Januar 2019 einbeziehen wollten.
In den Fachausschüssen konnten zwar bisher vor allem die Fraktionen der CDU und der Freien Wähler noch nicht überzeugt werden, trotzdem geben wir die Hoffnung nicht auf, dass im Rahmen konstruktiver Diskussionen eine fraktionsübergreifende Einigung erzielt werden könnte. In Anbetracht der kommenden Schließung des Sanierungsgebietes am 31.12.2021 und den damit wegfallenden Förderungen zur Erschließung des Geländes wirkt es fahrlässig und nicht zielführend, diesen Prozess weiter heraus zu zögern.
Seitens der Verwaltung gibt es aktuell keine sichtbaren Anstrengungen, die Entwicklung in Gang zu setzen. Der letzte Vorschlag des Oberbürgermeisters stammt aus dem Frühjahr 2018 – seitdem „ruht still der See“. In einer schriftlichen Erwiderung des Oberbürgermeisters Steffen Scheller (CDU) empfiehlt dieser, unserer Vorlage nicht zuzustimmen, ohne aber eine eigene neue Idee einzubringen. Er geht weiter davon aus, dass zunächst in „Werkstattgesprächen“ über die Anzahl der Wohneinheiten, möglicher Baufelder, Geschosshöhen, verkehrliche Erschließung, Gestaltung der Fassaden etc. diskutiert und diese als zu bearbeitende „Aufgabe definiert“ werden soll.
Wir schlagen hingegen vor, als Erstes in einen kreativen Gestaltungswettbewerb einzutreten, der für alle Brandenburger*innen die Möglichkeit eröffnet, sich einzubringen – ungeachtet ihrer fachlichen Qualifikation. Anschließend sollen dann die Bürger*innen der Stadt Brandenburg in einer umfangreichen öffentlichen Vorstellung diese Vorschläge bewerten. Erst danach werden die zehn besten Vorschläge durch ein Fachgremium ausgewählt, das aus Fachleuten der Architektur und Stadtplanung, dem Oberbürgermeister und einigen Personen aus der Brandenburger Bürgerschaft besetzt sein sollte. Dann werden den Stadtverordneten die verschiedenen Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt.
Verbunden mit unserer Vorlage ist die Hoffnung, dass in den Fachausschüssen wieder Sacharbeit einzieht und nicht mehr Beschlussvorlagen nach den Einreichern bewertet und abgelehnt werden.
Fraktionsübergreifend hatten Stadtverordnete sich dafür eingesetzt, die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten möglichst schnell wieder zu besetzen, um die begonnene engagierte Arbeit von Annemarie Baier unmittelbar fortsetzen zu können. Die ursprüngliche Idee, zunächst die Kommunalwahl im Mai 2019 abzuwarten, würde zu einer Verzögerung führen, die eine Arbeitsfähigkeit der neuen ehrenamtlichen Beauftragten frühestens ab Herbst 2019 ermöglichen würde.
Die CDU (inwieweit in Absprache mit der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und Fraktionsmitgliedes der CDU Frau Taege blieb offen) brachte hingegen einen Änderungsantrag ein, der für diese Beauftragte die Einrichtung einer ½ Verwaltungsstelle vorschlug. Im Prinzip handelt es sich hier um zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahren, die durchaus diskutiert werden sollten. So gibt es in Potsdam durchaus eine festangestellte Kinder- und Jugendbeauftragte – allerdings bei einem freien Träger.
Insofern ist hier noch viel Klärungsbedarf, der im Rahmen der Stellenplandiskussion erläutert werden muss. Völlig ungeklärt sind das Prozedere der Besetzung, die Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil, die Änderung der Hauptsatzung und andere verwaltungsspezifische Dinge mehr. Auch wenn diese Idee nicht von vornherein verteufelt werden sollte, verzögert sie doch die Neubesetzung um mindestens ein Jahr. Insofern hätten die beiden Anträge voneinander getrennt betrachtet und behandelt werden sollen.
Die ehrenamtliche Neubesetzung zur Wahrung des Status Quo und Sicherung der Kontinuität des Ehrenamtes und auf der anderen Seite die Etablierung einer hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten. Das eine schließt das andere nicht aus, kann aber dann die Entwicklung einer Tätigkeitsbeschreibung, des Anforderungsprofils und dgl. wesentlich erleichtern.
Letzten Endes fand sich eine Mehrheit für die unverzügliche Neubesetzung des Ehrenamtes. Insofern ist die Kontinuität gewahrt. Die CDU konnte sich nicht durchsetzen, war aber im Vorfeld auch nicht bereit, ihren Vorschlag als Prüfauftrag bzw. als zu diskutierenden Aspekt im Rahmen der Haushaltsdiskussion zurückzustellen. Grundsätzlich sollten sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dazu verständigen, inwieweit das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten durch ein Hauptamt, vorrangig bei einem freien Träger, gestärkt werden könnte.
Nachdem die Verwaltung im Oktober 2018 die Beschlussvorlage zur neuen Entgeltordnung des Marienbades zurückgezogen hatte, präsentierte sie diese erneut für die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018. Allerdings nunmehr mit einer entscheidenden Veränderung, die auf unsere Initiative zurückzuführen ist. Im Oktober hatte unsere Fraktion einen Änderungsvorschlag dahingehend eingebracht, die Entgelte für Inhaber des Familienpasses, insbesondere für die betroffenen Kinder nochmals zu ermäßigen. In der bisherigen Vorlage wurden zwar Erwachsene mit Familienpass berücksichtigt, nicht jedoch die Kinder.
Unser Änderungsantrag beinhaltete, für Kinder bis 15 Jahren, deren Familien Inhaber des Familienpasses sind, eine 50%ige Ermäßigung des bereits ermäßigten Eintrittspreises zu gewähren. Das bedeutet, diese Kinder werden zukünftig für die Tageskarte im Funbad nicht 7,00 EUR sondern 3,50 EUR bezahlen! Das heißt eine Reduzierung gegenüber dem vorhergehenden Eintrittspreis von 6,60 EUR auf 3,50 EUR. Ebenso wird der Familientarif auf unseren Vorschlag hin angepasst, was es Familienpassinhabern ermöglicht, nunmehr auch diese Rabattform in Anspruch nehmen zu können. Bisher war das ausgeschlossen, da ein Familientarif nur für Vollzahler in Frage kam. Wir konnten somit eine wesentliche Entlastung der Familien und vor allem der Kinder erreichen, deren finanzielle Situation ohnehin angespannt ist.
Andere Fraktionen kämpfen dafür, Eigenheimbesitzer bei der Laubentsorgung finanziell zu entlasten, Grundstückspreise durch Umwandlung in Bauland zu vervielfachen oder Parkgebühren für Luxusparken am Bahnhof abzulehnen. Unser Anliegen besteht darin, den finanziell schwächer gestellten Brandenburgern, also den Inhabern des Familienpasses, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
So sehr wir auch die Entscheidung der Verwaltung begrüßen, unserem Vorschlag zu folgen, dennoch fällt es uns schwer, der Vorlage rundweg zuzustimmen. Zu sehr überwiegt der Eindruck, dass bei Gebührenerhöhungen beherzter und schneller der Belastung der Brandenburger*innen zugestimmt wird, während bei den finanziellen Zuwendungen für CDU-nah geführte und von der Stadt bezuschusste Gesellschaften „alternativlos“ der Haushalt der Stadt Brandenburg herhalten muss.
Vorweg hatte DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, die Entgelte nicht zu verändern und dafür den städtischen Zuschuss zu erhöhen. Um die Entlastung der Familienpassinhaber zu sichern, ergänzten wir diesen Antrag entsprechend, um somit auch zustimmen zu können. Dieser Antrag erhielt jedoch mit 22 gegen 19 Stimmen keine Mehrheit. Der Vollständigkeit halber muss ergänzt werden, dass der städtische Zuschuss durchaus erhöht wird, von derzeit jährlich 840.000 EUR auf 875.000 EUR.
Im Mai 2018 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Masterplan / Integriertes Stadtentwicklungskonzept beschlossen und mit diesem auch die Verwaltung beauftragt, geeignete Standorte in Kirchmöser zur Wohnbebauung zu prüfen und vorzuschlagen. Das nun die Fraktion der SPD gleichzeitig mit den Fraktionen der CDU/Freie Wähler eine im Prinzip gleiche Beschlussvorlage einbrachten, die den ohnehin im Masterplan gefassten Beschluss aufgriff, mag Zufall sein – oder was auch immer. In den Ausschüssen etablierte sich damit ein interessantes Schauspiel mit Tendenzen zu „Hase und Igel“. Allerdings wollte keiner von beiden seinen eigenen Antrag zurückziehen, so ergaben sich abstruse Abstimmungsergebnisse. Das zog sich bis in die heutige Stadtverordnetenversammlung so weiter. Nachdem die SPD über ihren Schatten sprang, und dem Antrag der CDU zustimmte, war die Mehrheit der CDU-Fraktion für einen derartigen Schritt noch nicht in der Lage und stimmte gegen die SPD-Vorlage.
Welch ein Glück, dass in dieser Vorweihnachtszeit der Weihnachtsmann und Knecht Rupprecht sich wenigstens einig sind.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
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