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28.11.13 –
Willkommen zum grünen Rückblick auf die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Brandenburg an der Havel vom 27. November 2013.
In der Einwohnerfragestunde forderten wieder einmal Brandenburger Bürger die Wahlversprechen der CDU und somit auch der amtierenden Oberbürgermeisterin, Dr. Dietlind Tiemann, ein. Jugendliche erwarteten eine klare Antwort zum Bau der Skaterhalle. Es wurde ein anschauliches Exempel, wie jugendliche Brandenburger und die Beigeordneten der Stadt komplett aneinander vorbeireden können. Vielmehr noch wurde es ein Paradebeispiel für die Unfähigkeit vieler Politiker, sich gegenüber dem „gemeinen“ Bürger verständlich zu äußern. Letzten Endes wurde durch den Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Stadtplanung, Bauen und Umwelt, Michael Brandt, der Ball wieder den Stadtverordneten zugespielt, getreu dem Motto, was diese beschließen wird gemacht.
Mit blumigen Worten brachte der erste Beigeordnete, Bürgermeister und Kämmerer, Steffen Scheller, heute den Haushalt für das Jahr 2014 ein. (Übrigens wurde der Haushalt 2013 erst nach der letzten SVV rechtskräftig.) Angekündigt hat er damit auch eine Erhöhung der Elternbeiträge im Kitabereich, der Gebühren für die Volkshochschule sowie der Musikschule. Dieser erneuten Mehrbelastung für Familien werden wir uns entgegen stellen. Während der Haushalt sich permanent aufgrund der Folgekosten für die vielen BUGA-Projekte erhöht, werden die Brandenburger zunehmend zur Kasse gebeten. So findet sich im Vorschlag der Verwaltung auch eine „Anpassung“ des Hebesatzes der Grundsteuer. Aus den heute vorgelegten Zahlen lassen sich jedoch noch keine konkreten neuen Ansätze, insbesondere im sozialen und kulturellen Bereich ablesen. Im Vorfeld hatten die freien Träger der Jugendhilfe bereits angekündigte Kürzungen angesprochen. Insofern müssen die weiteren Zahlen abgewartet werden.
Die kommende Kommunalwahl 2014 wirft ihre Schatten voraus. Heute wurde der Wahlleiter berufen und die vier Wahlkreise der Stadt Brandenburg festgelegt. Gegenüber 2008 verändert sich nichts:
Die Brandenburger Bürger werden am 24. Mai 2014 nicht nur eine neue Stadtverordnetenversammlung wählen, sondern auch ihre Abgeordneten für das Europaparlament. Vielleicht hilft Ihnen dieser Newsletter in der Entscheidungsfindung.
Wer sich umfassender über die Arbeit der einzelnen Fraktionen und ihrer Mitglieder informieren möchte, kann sich den Terminplan der Stadtverordnetenversammlung vornehmen und sich in den Ausschusssitzungen und den Stadtverordnetenversammlungen ein persönliches Bild machen.
Nachdem in der letzten SVV beschlossen wurde, einen Antikorruptionsbeauftragten in der Stadtverwaltung einzusetzen wurde heute das Aufgabenprofil und eine Antikorruptionsrichtlinie vorgestellt und von den Stadtverordneten positiv zur Kenntnis genommen. Herr Florian Schmidt wurde durch die Oberbürgermeisterin bereits kurzfristig als Korruptionsbeauftragter benannt.
Wie üblich zum Jahresende standen wieder die überplanmäßigen Ausgaben im Sozialbereich auf der Tagesordnung. Resultierend aus dem, letzten Endes nicht realistischen Sparwillen im Sozialbereich, wurden Mehrausgaben in Höhe von fast zwei Millionen Euro beschlossen. Gedeckt wurde diese Summe aus den vielfältigsten Konten, einschließlich der Mittel aus Musikschule, Jugendarbeit, Kulturpflege und für Feste und Veranstaltungen und auch einer Deckungsreserve, die ein Minus des Brandenburger Theaters ausgleichen sollte. Wir sollten selbstverständlich nicht Kultur gegen Soziales aufwiegen. Vielmehr sollten Investitionsausgaben, die auch immer einen Mehrbedarf in der Unterhaltung nach sich ziehen, mutiger in Frage gestellt werden.
Für eine ausführliche Diskussion sorgte die „Änderung der Grubensatzung“. Hauptstreitpunkt war die Festlegung, dass Grubenbesitzer zukünftig eine Übergabemöglichkeit an der Grundstücksgrenze schaffen müssen, um erhebliche Mehraufwendungen für den Entsorger zu vermeiden. Aufgrund vieler Altfälle entstehen hieraus jedoch berechtigte Ängste über die damit verbundenen Mehrkosten für die Grundstückseigentümer, die in Anbetracht von mitunter 80 Metern Entfernung zwischen Grube und Grundstücksgrenze nicht unerheblich sein würden. Hier beschreibt die Verwaltung allerdings einen Ermessensspielraum, der es der Verwaltung erlaube, Ausnahmen zu genehmigen. Allerdings scheint das Vertrauen in die Verwaltung zu gering, dass dieser Ermessensspielraum im Interesse des Eigentümers ausgelegt werden würde. Wie anders ist sonst die Aufregung der betroffenen Bürger zu deuten.
Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen.
Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
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