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01.12.18 –
Das große Thema in der Stadtverordnetenversammlung waren unstrittig die drei Konzepte zur Verkehrsentwicklung, dem Nahverkehr und dem Parkraum in der Stadt Brandenburg.
Seit dem Frühjahr 2018 standen diese in den unterschiedlichen Gremien zur Debatte. Die Diskussion lief allerdings so schleppend an, dass seitens der Verwaltung die Beschlussfassung schließlich auf die Sitzung im November vertagt wurde. Der große Wurf sind alle drei nicht. Es fehlen Visionen, langfristige mutige Ideen und eine Orientierung an einer sich wandelnden Gesellschaft. Nichtsdestotrotz haben sich die meisten Fraktionen in die Diskussion eingebracht und vielfältige Vorschläge unterbreitet.
Fragwürdig war der Umgang der Verwaltung mit diesen, durchaus innovativen Vorschlägen. Die 85 Anregungen wurden in einer Abwägungstabelle zusammengefasst, gewertet und auf ihre notwendige Einarbeitung in die drei Konzepte geprüft. Von 85 Vorschlägen erhielten 77 die Note keine weitere Berücksichtigung bzw. keine Änderung im Konzept. Da sich abzeichnete, dass diese Abwägungstabelle als Grundlage der Beschlussfassung dienen soll, formulierten wir unsere Anregungen (ähnlich wie LINKE und SPD) als Beschlussvorschläge für die Stadtverordnetenversammlung.
Vier Punkte waren uns wichtig:
Den Vorschlag, z. B. den Grillendamm auf 30 km/h zu beschränken, insbesondere vor dem Hintergrund des jüngsten Unfalles eines Kindes auf dem Fußgängerüberweg, konnten sich die Stadtverordneten von CDU und Freie Wähler nicht anschließen. Mit der Begründung, der ÖPNV würde auf diesen 500 Metern erheblich ausgebremst werden und den Fahrplan gefährden, wurde der Vorschlag abgelehnt. Das sich dort ein Fußgängerüberweg als Schulweg zur Sporthalle befindet und zudem eine Haltestelle, die den Verkehr ohnehin ausbremst, wurde von der Verwaltung nicht berücksichtigt – ein Zeichen für eine unseres Erachtens nach oberflächliche Prüfung und Abwägung.
Ebenso abgelehnt wurde die Anregung einer eigenen Tarifstufe für den Neustädtischen Markt, der eine Maximalparkzeit von drei Stunden beinhalten sollte. Als Begründung wurde angeführt, dass derartige Festlegungen im Parkraumkonzept nichts zu suchen hätten, sondern Folgeentscheidungen seien. Fraglich, warum die Verwaltung selbst mit dem Konzept ein dreistufiges Tarifsystem inklusive Zeiten und Gebühren vorschlägt. Entweder kennt die Verwaltung die eigene Vorlage nicht – oder wieder ein oberflächliche Abwägung.
Gar unmöglich erschien es, mit dem Betreiber des Parkdecks der St.-Annen-Galerie Verhandlungen für einen 24-Stunden-Betrieb aufzunehmen. Das Konzept möchte zwar die Möglichkeit der nächtlichen Bewirtschaftung „prüfen“ – allerdings wohl nicht, indem man mit dem Betreiber ins Gespräch kommt. Wahrscheinlich wird abends ein Verwaltungsmitarbeiter am Gitter rütteln und feststellen, dass es verschlossen ist. Auch eine Form der Prüfung.
Einzig die Lichtsignalanlagen fanden Gehör – offensichtlich wurden diese ausschließlich im Sinne der Autofahrer gewertet. Allerdings hatte auch hier die Verwaltung betont, die Betriebszeiten unterlägen gesetzlichen Regelungen – es regelt also ein übergeordnetes Gesetz, dass die Einmündung am Deutschen Dorf Sonntagmorgen um 8:00 Uhr im Betrieb ist, während an der Einmündung der Potsdamer Straße zur Bundesstraße zu diesem Zeitpunkt die Ampeln gelb blinken.
Zusammenfassend können wir nur resümieren, dass die Mitarbeit der Volksvertreter eine unnötige Mehrarbeit für die Verwaltung dargestellt hat. In Anbetracht der visionslosen Konzepte haben wir allerdings die berechtigte Hoffnung, dass die Verwaltung auch hier nicht mit übertriebenem Eifer in den nächsten Jahren agieren und die völlig unzureichenden Ansätze umsetzen wird.
Erschreckend war die Diskussion zum Vorschlag der SPD, einen Kinderarmutsbericht für die Stadt Brandenburg anzufertigen. Es ist völlig nachvollziehbar, dass jeder Mensch und jeder Stadtverordnete Angst vor einer schrecklichen Realität hat, vor allem wenn es sich um Kinder handelt, deren Zukunftschancen aufgrund von Armut stark eingeschränkt sind.
Die Stadt Brandenburg lag im Schuldneratlas 2018 auf den vorderen Plätzen. Knapp 16% der Brandenburger sind überschuldet. Damit liegt Brandenburg an der Havel auf Platz 386 von 401 Städten bzw. Kreisen. Es ist völlig unklar, inwieweit Kinder davon betroffen sind und inwieweit die Mittelkürzung bei der Schuldnerberatung vor wenigen Jahren hierzu beigetragen hat. Der Bericht sollte darüber aufklären und mögliche Instrumente eruieren, mit denen die Stadt hier gegensteuern könnte.
CDU und Freie Wähler sehen hier aber die Verantwortung bei den jeweiligen Eltern – also bei denen, die aus der Armutsfalle nicht mehr heraus kommen. Das kann man nur als Vogel-Strauß-Methode bezeichnen und hilft nicht den benachteiligten Kindern.
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