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07.02.24 –
PRESSEMITTEILUNG
In ihrer vergangenen Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag Bündnis 90/Grüne, der SPD und der LINKEN das Verfahren zum Bürgerhaushalt 2024 für unsere Stadt beschlossen.
Was ist der Bürgerhaushalt?
Für den Bürgerhaushalt 2024 stehen 150.000 € zur Verfügung. Damit sollen kleine Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die nicht unbedingt im Blick der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung stehen.
Wer darf Vorschläge machen?
Grundsätzlich können Vorschläge von Einzelnen oder auch von Vertretern von Gruppen eingebracht werden. Die Vorschlagenden müssen ihren Wohnsitz in Brandenburg an der Havel haben. Die Projekte müssen in Brandenburg an der Havel stattfinden.
Gibt es Beispiele für erfolgreiche Projekte?
Unter „Bürgerhaushalt“ finden sich im Internet viele gute Beispiele aus anderen Städten und Kommunen: Kleinere Verbesserungen oder Instandsetzungen an Spielplätzen, Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen vor Ort, Feste und Festivals, Veranstaltungen, Baumpflanzungen, Aufstellen von Bänken, Kunstinstallationen, kleine Energie- und Umweltprojekte und vieles mehr.
Wie wird das umgesetzt?
Es gibt zuerst eine Vorschlagsphase. Diese dauert in diesem Jahr bis zum 31. März.
Hierzu gibt es auf der Stadtseite www.stadt-brandenburg.de ein Vorschlagsformular.
Die Vorschläge sollen an diese Adresse geschickt werden:
Der Oberbürgermeister
Bürgerbeteiligung
Altstädtischer Markt 10
14770 Brandenburg an der Havel
Oder schicken Sie es via E-Mail an: buergerbeteiligung@stadt-brandenburg.de
Wie geht es dann weiter?
Die Vorschläge werden gesammelt und durch die Fachämter der Verwaltung hinsichtlich der Kosten, Rechtmäßigkeit und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Danach werden die machbaren Vorschläge veröffentlicht und in der Maisitzung der Stadtverordnetenversammlung durch die 46 Stadtverordneten ausgewählt. Die Verwaltung fertigt die Bescheide über die Zuschüsse bzw. startet die Umsetzung von Maßnahmen, die in ihrer Verantwortung liegen.
Welche Projekte haben Aussicht auf Erfolg?
Die Einreicher sollten das Gemeinwohl ihrer Vorschläge im Blick haben. Die Projekte sollen nicht zu groß sein, damit mehrere Projekte realisiert werden können. Die Förderobergrenze wurde auf 25.000 € festgelegt. Die Vorschläge sollen in 2024/25 umgesetzt werden können und nicht auf Dauer angelegt sein. Die Vorschläge sollen konkret sein und eine Einschätzung der Kosten enthalten. Eine Anteilsfinanzierung aus dem Bürgerhaushalt ist möglich.
Was scheidet aus?
Projekte, die sich auf Straßenbaumaßnahmen oder Gebäudesanierungen beziehen werden wahrscheinlich die Obergrenze von 25.000 € überschreiten und deshalb keine Berücksichtigung finden können. Vorschläge, die sich auf Eingriffe in den Straßenverkehr beziehen und Verkehrslenkung oder das Aufstellen von Verkehrszeichen zum Inhalt haben können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Die Vorschläge müssen sogenannte freiwillige Leistungen sein. Das sind Maßnahmen, zu denen die Stadt nicht durch Gesetz ohnehin verpflichtet ist.
Wer hilft bei der Vorbereitung von Vorschlägen?
Soweit Hilfe benötigt wird wenden Sie sich bitte an die Stadtverordneten, die Sie vielleicht kennen und denen Sie Vertrauen schenken. Kontaktdaten der Fraktionen finden Sie auch im Internet.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge
Martina Marx, GRÜNE / B90 Britta Kornmesser, SPD René Kretschmar, DIE LINKE
Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen.
Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Am 15. Oktober (Di.) um 18 Uhr findet unsere vierte Mitgliederversammlung in diesem Jahr statt. Wir werden diesmal den die Landtagswahl auswerten und wollen einen neuen Kreisvorstand wählen.
In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Uhrzeit: 18 Uhr
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In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.
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Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Für alle Mitglieder und Sympathisanten, die die Arbeit des Kreisverbandes auch finanziell unterstützen möchten, können dies unter folgender Bankverbindung tun:
Inhaber: KV Grüne Brandenburg Havel
IBAN: DE04 1606 2073 0008 0784 75
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