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30.08.13 –
Vor dem Hintergrund der Diskussionen über die denkmalgeschützten Häuser in der Plauer Straße 3 und 4 und der damit verbundenen Akteneinsicht in der Verwaltung durch die Stadtverordnete Martina Marx sowie den Ankauf der Häuser durch Dr. Ralf Krombholz wurden seitens der Verwaltung und anderer politischer Kräfte Vorwürfe laut, dass es hier zu Verstößen gegen die Regelungen der Kommunalverfassung gekommen sei. Dazu gab Martina Marx am 29.08.2013 vor der SVV folgende persönliche Erklärung ab:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vorsitzende,
In den letzten Monaten wurde ich mehrfach aus der Verwaltung, aber auch aus dem politischen Raum mit dem Vorwurf belastet, im Rahmen von Akteneinsichten gegen Regelungen der Kommunalverfassung verstoßen zu haben. Abgesehen davon, dass die erhobenen Vorwürfe in keiner Weise untersetzt waren, treffen sie auch nicht zu. Der SKB, der in seiner Berichterstattung ebenfalls behauptet hatte, dass ich in die Öffentlichkeit gegangen wäre, hat sich inzwischen durch eine strafbewährte Unterlassungerklärung verpflichtet, diese Äußerung zukünftig zu unterlassen.
Abgesehen von den Angriffen auf meine Person möchte ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Dietlind Tiemann sich mit Schreiben vom 23.05.2013 mit dem Hinweis an alle Stadtverordneten wendet, dass grundsätzlich jegliche aus Akteneinsicht gewonnene Information der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit unterliegt. Dies trifft jedoch lt. Kommunalverfassung §31 nur für solche Angelegenheiten zu, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich sind. Diese Auflassung bei der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit wird durch die Akteure in der Verwaltung gern geflissentlich übersehen.
Ich hatte das fragwürdige Vergnügen in einem Staat aufzuwachsen, in dem freie Meinungsäußerung und kritische Diskussionen unterdrückt und verfolgt wurden und die latente Angst, an falscher Stelle das Falsche zu sagen ein ständiger Begleiter war. Der nächste IM war nie weit.
Diese Zustände wurden zum Glück durch die Wende 89 beseitigt und ich habe mir damals geschworen, dass ich mir von niemandem mehr mein Recht auf angstfreies Denken, Reden und Handeln nehmen lassen werde.
Herr Brandt, ich darf Ihnen versichern, trotz Ihrer ziemlich konfusen Einlassungen bei der Beantwortung der Anfrage 257, die ich im Übrigen als verleumderisch empfinde, dass ich genauso weitermachen werde wie bisher.
Ihre Antwort z.B. auf die Frage 6, Themenkomplex "Familiengeschäfte Marx/Dr. Krombholz" der CDU-Anfrage weicht eklatant von der Einschätzung der Kommunalaufsicht ab. Sie kommen zu dem Schluß, dass die SVV über Sanktionen gegen mich entscheiden soll, während die Kommunalaufsicht einschätzt, dass Sanktionen rechtlich nicht durchsetzbar sind, da Ihre Anschuldigungen lediglich auf Ihren Mutmaßungen beruhen. Welchen Zusammenhang Sie zwischen der erfolgten Akteneinsicht und den §§ 203,204, 353b und 355 Strafgesetzbuch konstruieren, wird sich wohl auch niemandem außer Ihnen selbst erschließen. Die Konstruktion derartiger Zusammenhänge soll lediglich meiner Herabwürdigung und Einschüchterung dienen.
Ich habe mich nach reiflicher Überlegung entschieden, Sie in diesem Fall nicht wegen Verleumdung und übler Nachrede anzuzeigen. Ich bin der Meinung, dass das Problem mangelnder Empathie sich nicht juristisch lösen läßt und eher zu bedauern ist.
Der öffentliche Dienst trägt nicht umsonst diese Bezeichnung, es ist ein Dienst für die Öffentlickeit. Wer für die Öffentlichkeit arbeitet, muß sich auch öffentlich kontrollieren lassen. Die Tätigkeit der Verwaltung ist kein Amtsgeheimnis. Auch die Einsicht in ein Sanierungsgutachten, dass die öffentliche Verwaltung beauftragt und mit öffentlichen Mitteln bezahlt hat, steht im Übrigen jedem Bürger ohne Nennung von Gründen offen.
Abschließend möchte ich noch einige Worte zur Anfrage 257 von Herrn Paaschen sagen. Herr Paaschen hat ausweislich seiner Anfrage selbst Akteneinsicht genommen. Auf die Frage, welche Informationen wohl in dem fraglichen Sanierungsgutachten enthalten wären, die aus seiner Sicht einen wirtschaftlichen Vorteil erkennen ließen, hat er leider nicht geantwortet.
Nach der Mai-SVV war klar, dass alle Versuche gescheitert waren, sowohl in der politischen Diskussion als auch durch Appelle fachlich kompetenter Gremien und Einzelpersonen, den von der Verwaltung geplanten Abbruch der Plauer Straße 3 und 4 zu verhindern. Es blieb als letzte Möglichkeit nur der Ankauf von privater Seite, um die Abrisse zu verhindern und das zu tun, was unsere Stadt verdient: sich um den Erhalt der historischen Substanz zu bemühen und sie so für unsere Nachkommen zu erhalten und vor Ignoranz zu schützen. Dieses private Engagement für unsere Stadt in die Nähe strafrechtlich relevanten Handels zu rücken ist aus meiner Sicht schon sehr dreist.
Ich lade jeden von Ihnen, auch im Namen meines Mannes, dazu ein, den vielbeschworenen wirtschaftlichen Vorteil dieses Geschäftes zu gleichen Konditionen zu übernehmen. Einzige Bedingung ist, dass Sie die sanierungsrechtlichen Ziele, die durch Beschluß der Stadtverordneten bindend für die Verwaltung festgelegt wurden, vollumfänglich umsetzen.
Sollten Sie das nicht wollen, bitte ich Sie, sich zukünftig mit Äußerungen und Anwürfen in dieser Sache zurückzuhalten.
Vielen Dank.
Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen.
Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Für alle Mitglieder und Sympathisanten, die die Arbeit des Kreisverbandes auch finanziell unterstützen möchten, können dies unter folgender Bankverbindung tun:
Inhaber: KV Grüne Brandenburg Havel
IBAN: DE04 1606 2073 0008 0784 75
Wir bedanken uns für alle Spenden.
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