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25.06.20 –
Die komplette Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung
Im Jahr 2002 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung die Stadtverwaltung durch Beschluss (Beschlussvorlage 33/2002) mit der Erarbeitung einer Uferwegekonzeption. Im Leitbild der Stadt Brandenburg wird die Kombination zwischen den innerstädtischen Gewässern und der mittelalterlichen Stadt als Alleinstellungsmerkmal bewertet. Den innerstädtischen Uferbereichen wird große Bedeutung für eine erfolgreiche und nachhaltige Innenstadtentwicklung zugesprochen.
Sieben (!) Jahre später, im Jahr 2009, legte die Stadtverwaltung einen Entwurf vor, in welchem die Uferbereiche am Beetzsee, die Bereiche Seeestraße und das Ostufer Kirchmöser sowie den Bereich Margarethenhof/Plauerhof umfasste. Das Papier wurde zwar viel diskutiert, aber nicht beschlossen. Mit der Berichtsvorlage 136/2011 wurde erneut ein Bericht über den Umsetzungsstand des Konzeptes vorgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung forderte dann im September 2011 (Beschluss 215/2011) die Stadtverwaltung auf, die Konzeption weiterzuentwickeln sowie Planungsinstrumente aufzuzeigen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf Nachfragen verschiedener Fraktionen verwies die Verwaltung seither immer darauf, dass weitergehende Konzeptionen und die planungsrechtliche Untersetzung des Papiers aus dem Jahr 2009 aus Kapazitätsgründen noch nicht erfolgt seien.
Seit der letzten Aufforderung durch die SVV sind weitere neun (!) Jahre vergangen. Eine Umsetzung der Beschlüsse aus den Jahren 2002 und 2011 ist bis heute nicht erfolgt. Der gemeinsame Antrag von SPD, Linke und uns wurde durch die Mehrheit der Stadtverordneten in die Ausschüsse verwiesen. Papier ist geduldig!
Die Diskussion um den Verkauf eines städtischen Grundstückes mit Wasserbezug in der Mühlentorstraße hat erneut gezeigt, dass die Stadt dringend ein umfassendes Konzept braucht, welche Uferstrecken perspektivisch für die Allgemeinheit zugänglich gemacht bzw. erhalten werden sollen.
Durch die Presse erfuhren die Stadtverordneten, aber offensichtlich auch die Verwaltung, von der geplanten Versteigerung des ehemaligen Bahnbetriebsgeländes Hoher Steg, südlich vom Hauptbahnhof. Obwohl eine Vereinbarung zwischen der DB und der Stadt besteht, derartige Verkaufsabsichten zunächst der Kommune mitzuteilen, scheint die DB darauf keine Rücksicht genommen zu haben.
Buchstäblich in letzter Sekunde – zwei Tage vor dem Auktionstermin – konnten sich die Stadtverordneten auf unser Drängen hin darauf verständigen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zu beauftragen. Als Planungsziele wurde dabei eine Bebauung mit gewerblichen Anteilen und einer Wohnnutzung beschlossen sowie eine südliche Erschließung des Bahnhofes. Das wird die Anbindung der Stadtteile Göttin, eigene Scholle, Wilhelmsdorfer Strasse, Neuschmerzke und Schmerzke an den ÖPNV deutlich verbessern. Mit dieser Beschlussfassung erhält der künftige Eigentümer darüber Kenntnis, welche Planungsziele wir als Kommune für dieses Grundstück haben.
Im Zuge der Neuvergabe der Schülerspeisung an mehreren Schulen der Primar- und Sekundarstufe haben sich Essenpreise ergeben, die inzwischen zu großem Unmut, einer Petition und mehreren Beschlussvorlagen führten. Deutlich wurde in der Diskussion, dass offensichtlich seitens der Verwaltung die Eltern bzgl. der Ausschreibungskriterien und deren Folgen nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Den Wünschen der Eltern wurde entsprochen, ohne darüber aufzuklären, dass die gewählten Kriterien unweigerlich zu einer wesentlichen Erhöhung der Preise führen würden.
Das Verfahren ist mit der Vergabe abgeschlossen, Nachbesserungen sind entsprechend unmöglich. Der Petitionsausschuss empfahl, bis zum 31.12.2020 die Differenz von 1,50 EUR je Essen über die Stadtkasse zu finanzieren und bis zum 31.12.2020 mit dem Caterer eine Nachverhandlung zu „versuchen“. Seitens der Verwaltung wurde betont, dass eine Zustimmung zu diesem Vorschlag nicht rechtens sei und entsprechend beanstandet werden müsste.
Die Petition wurde letzten Endes in den Ausschuss zurück verwiesen. Ein Antrag der LINKEN schlug vor, generell den Höchstsatz für Schulessen auf 3,50 bzw. 3,65 EUR festzulegen und die Differenz für den Vertragszeitraum bis 2022 zu übernehmen. Bei künftigen Ausschreibungen soll das Schulverwaltungsamt stärker darauf achten, dass ein angemessener Preis von 3,80 EUR eingehalten wird. Die CDU schlug vor, das Schulessen für die Kinder der städtischen Förderschulen, die keine Zuschüsse über Leistungen der Bildung und Teilhabe bzw. über den Familienpass erhalten einen Zuschuss von 0,97 EUR zu zahlen. Mit diesem Vorschlag würde jedoch eine nicht zu erklärende Ungleichbehandlung eintreten.
Nach langer und emotionaler Diskussion konnte eine Mehrheit dem Antrag der LINKEN bzgl. der Subventionierung zustimmen, allerdings fand sich keine Mehrheit, diese Subventionierung im Vertragszeitraum 2020 bis 2022 zu leisten. Die Freien Wähler wirkten da überaus ambivalent. Ob nun tatsächlich eine Entlastung erfolgt, ist völlig offen und muss wohl durch Juristen geklärt werden.
Wieder einmal fragten wir nach, wie es mit der Umsetzung des Beschlusses zur Übertragung der Stadtverordnetenversammlung als Livestream bestellt ist. Der Beschluss stammt inzwischen aus dem Jahr 2017 (!) – wieder einmal ein Beleg, mit welcher Ernsthaftigkeit Beschlüsse der Stadtverordneten durch die Verwaltung umgesetzt werden. Allerdings gestaltet sich die Angelegenheit aufgrund der problematischen Akustik tatsächlich schwierig und langwierig. Außer der Aussage, dass die Akustikprobleme hoffentlich noch in 2020 gelöst werden, konnte kein Zeithorizont benannt werden.
Die Anwort auf unsere Anfrage zu Baumpflanzungen war leider ausgesprochen deprimierend. Regelmäßig nimmt die Verwaltung Ausgleichszahlungen von privaten Bauherren ein, die auf ihrem Baugrundstück Bäume fällen. Im Jahre 2019 waren das immerhin 129.436,00 EUR, nachgepflanzt wurden aber im gleichen Zeitraum nur 39 Bäume für insg. 51.272,53 EUR. Der Berg an finanziellen Mitteln, den die Stadt für Nachpflanzungen vor sich herschiebt, wird derzeit von Jahr zu Jahr größer, die Anzahl der Stadtbäume dagegen nimmt kontinuierlich ab.
Und übrigens, der Wert einer gesunden, stadtbildprägenden 140-jährigen Winterlinde mit der entsprechenden Ökoleistung für die Bewohner wird mit ca. 6.000 EUR abgegolten.
Eine Vielzahl von Anfragen aus mehreren Fraktionen war auf die Umsetzung von SVV-Beschlüssen gerichtet. Wie bereits hinsichtlich Uferwegekonzeption und Livestream angedeutet, werden viele Beschlüsse der Stadtverordneten durch die Verwaltung nur schleppend oder gar nicht umgesetzt. Wir sind es langsam leid, oft über Jahre die Umsetzung unserer Beschlüsse anzumahnen. Wir werden uns überlegen müssen, wie wir hier mit der Verwaltung zukünftig in ein anders Verfahren kommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass ehrenamtlich tätige Stadtverordnete der Verwaltung derart „hinterher rennen“ müssen.
Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen.
Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
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IBAN: DE04 1606 2073 0008 0784 75
Wir bedanken uns für alle Spenden.
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