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26.11.20 –
Die komplette Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung
Schon vor der heutigen SVV wurden durch die Fraktionsvorsitzenden die Ereignisse der letzten „Brandenburg steht auf“- Demo am Salzhofufer besprochen. Mit der Unterschrift unter einen parteiübergreifenden Appell konnte jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung die Brandenburgerinnen und Brandenburger aufrufen, in Zeiten der Coronaeinschränkungen nicht in Beleidigungen, Beschimpfungen und dergleichen Zuflucht zu suchen.
Das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit besteht ausdrücklich auch in dieser Zeit. Leider nutzen jedoch „Rattenfänger“ dieses demokratische Grundrecht, um unzufriedene oder besorgte Bürgerinnen und Bürger durch Polemik und wissenschaftlich falsche Behauptungen gegen demokratisch gewählte Volksvertreter aufzubringen. Sicher sind unter den Demonstrierenden viele dabei, die mit den von den Rednern oder anderen Einzelpersonen geäußerten Behauptungen nicht einverstanden sind. Sich dagegen unmittelbar offen und deutlich zu positionieren fällt jedoch schwer. Diesen Menschen möchten wir unmissverständlich sagen: Euer Recht auf Kritik an den pandemiebedingten Maßnahmen wird nicht in Frage gestellt. Aber das blinde Hinterherlaufen hinter demokratiefeindlichen Beschimpfungen und Verleumdungen ist kein Ausdruck demokratischer Mitbestimmung.
Die Vorlage der Verwaltung zur Gebührensatzung der Musikschule sah zwei entscheidende Veränderungen vor. Während eine allgemeine Erhöhung zu erwarten war, sollte auch die Sozialermäßigung für Familienpassinhaber von bisher 70 % auf 50 % gesenkt werden. Verbunden mit der allgemeinen Erhöhung hätte sich im Standardeinzelunterricht für Familienpassinhaber die Gebühr von jährlich 210,00 EUR auf 385,00 EUR erhöht. Die übrigen Erhöhungen beinhalteten mindestens 10 %, in Einzelfällen über 20 %.
Auf unsere Initiative hin brachten wir gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und SPD einen Änderungsantrag ein, die Sozialermäßigung mit 70 % beizubehalten und die sonstige geplante Erhöhung zu halbieren. Während sich mehrere Stadtverordnete der Beibehaltung der Sozialermäßigung anschließen konnten, ergab sich allgemeinen Gebührenerhöhung eine ausführliche Diskussion. Insbesondere die Verwaltung führte aus, dass auch die Honorare der freien Lehrkräfte von den Mehreinnahmen abhängig seien. Das ist natürlich ein Abwälzen der Problematik auf die gebührenzahlenden Eltern, dennoch wurde daraus der Kompromiss erarbeitet, die Erhöhung in zwei Schritten zum 01.01.2021 sowie zum 01.08.2022 umzusetzen, der dann auch mehrheitlich beschlossen wurde.
Bereits 2015 mahnte Udo Geiseler (SPD) die Notwendigkeit eines Schulneubaus an. Sein Wort verhallte offensichtlich ungehört in der Verwaltung, so dass die Stadtverordneten im Herbst 2020 vor eine Entscheidung gestellt wurden: Pest oder Cholera – OSZ Flakowski oder neue Oberschule war die Frage. Was im Bereich Kita prognostiziert und mit entsprechend neuen Einrichtungen in den vergangenen Jahren beantwortet wurde, ist im Bereich Schule nicht realisiert worden. Dazu kamen inhaltliche Mängel des Schulentwicklungsplanes, die zusätzlich auf Missfallen der Stadtverordneten stießen.
Letzten Endes kommt die Stadt nicht umhin, zunächst die ersten zwei Klassen einer neuen Oberschule im OSZ Flakowski übergangsweise einzurichten. Mit einer neuen Vorlage ist die Verwaltung den Forderungen der Fraktionen gefolgt, es wurde mit dem heutigen Tag auch die Entwicklung eines neuen Schulzentrums beschlossen. Um die Kapazitäten abzusichern, sollen derzeit noch ungeeignete Klassenräume nach Auskunft des Oberbürgermeisters, Steffen Scheller (CDU), baulich hergerichtet werden. Um definitiv klarzustellen, dass es sich nur um eine Übergangslösung handeln kann, die langfristig nicht zu Lasten des OSZ führen soll, wurde dem Antrag der Freien Wähler/CDU zugestimmt, die Übergangszeit der gemeinsamen Nutzung des Flakowskigebäudes auf drei Jahre zu beschränken.
Längst überfällig wurde ein Konzept der Verwaltung zur Weiterführung der Kunsthalle Brennabor vorgelegt. Derzeit residiert die Kunsthalle noch im Gebäude der Rentenversicherung, der Mietvertrag läuft fördermittelbedingt noch bis 2025. Der überaus engagierte Freundeskreis der Kunsthalle Brennabor hat seit 2016 den Ausstellungsbetrieb aufrecht erhalten, unterstützt durch den früheren Brandenburger Theaterintendanten Christian Kneisel. Die Kunsthalle ist längst über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und wird in ihrer Ausstrahlung auch durch das Ministerium der Kultur im Land anerkannt.
Die Verwaltung schlägt mit ihrem Konzept vor, die Kunsthalle in einem „kooperativen Trägermodell“ fortzuführen. Konkret würde das bedeuten, dass die Verwaltung die Grundfinanzierung und den fachlichen Sachverstand über die Berufung eines Beirates sicherstellen würde. Der Kooperationspartner (z.B. der Freundeskreis der Kunsthalle Brennabor) würde die Verantwortung für das operative Geschäft übernehmen, die künstlerische Leitung beauftragen und kontrollieren und das operative Ausstellungsmanagement sicherstellen.
Der Idee der Verwaltung konnten wir uns grundsätzlich anschließen, allerdings war es uns wichtig, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten zur Sicherung des jetzigen Standortes auszuloten. Inwieweit der Raumbedarf der Rentenversicherung tatsächlich noch in der vor mehreren Jahren angegebenen Größenordnung vorhanden ist, kann wohl zurecht in Zeiten zunehmender „home office“- Erfahrungen hinterfragt werden. Insofern würde sich vielleicht schon die Standortfrage erübrigen.
Mit einem weiteren Punkt wollten wir finanzielle Eckdaten durch die Stadtverordneten beschließen lassen, um damit auch kommende notwendige Haushaltsansätze festzuschreiben. Mit beiden Punkten konnten wir uns durchsetzen.
Besitzer von Gartengrundstücken, die nicht dauerhaft genutzt werden, erlebten eine schlimme Überraschung mit der Vorlage der Verwaltung zur neuen Abwassergebührensatzung. Durch die Erhebung einer Grundgebühr ergeben sich für viele Nutzer bis zu zehnfache Steigerungen der finanziellen Aufwendungen. Vorher wurden Gebühren in Höhe der tatsächlich abzuholenden Abwassermenge geltend gemacht, nunmehr soll eine jährliche Grundgebühr von 132,00 EUR zzgl. der Abholmenge in Rechnung gestellt werden. Auch wenn wir uns mit den Freien Wählern eher im politischen Diskurs befinden, an dieser Stelle konnten wir einen gemeinsamen Antrag formulieren, der die Verwaltung beauftragt, eine faire Gebührengestaltung zu prüfen.
Mit dem Wegfall der Corona-bedingten Haushaltssperre ergeben sich auch wieder vormals geplante finanzielle Spielräume. Wir fragten daher nach, wie es um die Erstellung des strategischen Grünflächenkonzeptes bestellt ist. Das Konzept ist Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Brandenburg und sollte eigentlich schon im Frühjahr 2018 in Auftrag gegeben werden. Dazu war die Antwort erfreulich. Die Aufgabenstellung für das Konzept ist bereits in Arbeit und die erforderlichen Mittel gebunden und auch für 2021 gesichert.
Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen.
Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Am 25. November. Oktober (Mo.) um 19:30 Uhr findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Wir werden die Delegierten für die außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz am 30.11. (Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl) wählen und eine Kandidatin für die Aufstellungsversammlung zur Direktkandiatur für den Wahlkreis 60 bestimmen.
Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
Für alle Mitglieder und Sympathisanten, die die Arbeit des Kreisverbandes auch finanziell unterstützen möchten, können dies unter folgender Bankverbindung tun:
Inhaber: KV Grüne Brandenburg Havel
IBAN: DE04 1606 2073 0008 0784 75
Wir bedanken uns für alle Spenden.
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