Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0

Pressemitteilung zum Regionalplan 3.0 Brandenburg an der Havel, 01. 06. 2022 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 Stellung zum geplanten GIV (gewerblich-industrieller Vorsorgestandort) an der A2 - Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne genommen. Aus unsere Sicht sprechen mehrere Tatbestände gegen diesen Vorsorgestandort: – die langfristig nicht gesicherte Wasserversorgung – die Vernichtung von ca. 400 Hektar Wald ohne zeitnahe ökologische Ausgleichsmöglichkeit und Gefährdung naheliegender Naturschutzgebiete und Lebensräume bedrohter Arten – die fehlende Mobilitätsanbindung im Bereich Schiene – der extrem hohe zusätzlicher Verbrauch von Flächenressourcen sowie – der Widerspruch des Planungsansatzes zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz. Aus diesen Gründen ist unseres Erachtens der sogenannte GIV aus dem Entwurf des Regionalplanes zu streichen.

05.03.21 –

Stellungnahme:

Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0

Festlegung eines großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts

Brandenburg an der Havel

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen im Rahmen der öffentlichen Auslegung unsere Einwendungen

zu den im Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vorgestellten

Plänen für einen gewerblich-industriellen Vorsorgestandort „Brandenburg an der Havel-

Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne“ mit.

Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Brandenburger SVV gibt es

schwerwiegende Einwände gegen die Entwicklung eines 400 ha großen Industrievorsorgestandortes

an der A2. Grundsätzlich finden wir den Wunsch nach einer Stärkung des

Wirtschaftsstandorts Brandenburg richtig. Im konkreten Fall sehen wir jedoch Defizite in

der Planung und in der vorläufigen Abwägung.

1. Ein erhebliches Problem ist der zu erwartende Wasserverbrauch von Industrieansiedlungen

an dieser Stelle. Aus der Verwaltung hat die zuständige Wasserbehörde bereits

mitgeteilt, dass die Ansiedlung dieses gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts mit Blick

auf den Wasserhaushalt abzulehnen ist. Unsere Region hat ohnehin mit sinkenden Grundwasserständen

zu kämpfen. Ein ausreichendes Wasserdargebot an diesem Standort ist

langfristig nicht gesichert. Der Wasserverbrauch ist schon durch die landwirtschaftlichen

Betriebe sehr hoch – insbesondere im Spargel- und Beerenanbau. Mit einem weiteren großen

Industriestandort am Rande unserer Stadt befürchten wir Zustände wie im Umfeld des

Tesla-Werks. Wo die Menschen bisher durchschnittlich 175 Liter Wasser am Tag verbrauchten,

wird nun eine Rationierung auf rund 100 Liter in Aussicht gestellt. Dieses Szenario

ist auch für unsere Stadt denkbar. Eine solche Knappheit und die Rationierung von

Wasser für Privathaushalte können wir nicht akzeptieren.

 

2. Es kommt hinzu, dass die vorgesehene Fläche heute auf 400 Hektar Wald mit einem

Bestand von mehr als 500.000 Bäumen beherbergt. Keinesfalls nur Kiefernforst, wie mitunter

behauptet wird. Der ökologische Waldumbau hin zu Mischwald hat sichtbar bereits

begonnen. Hier hat auch die Untere Naturschutzbehörde bereits Bedenken angemeldet.

Die Schutzfunktion, die Wälder für unser Klima, unseren Wasserhaushalt und den Bodenschutz

ausüben, dürfte den Wert einer Industrieansiedlung für die Region weit übertreffen.

Ersatzpflanzungen müssen über Jahrzehnte mit großem finanziellem Aufwand umgesetzt

werden, bis der Verlust eines Waldgebiets ökologisch annähernd ausgeglichen werden

kann. Das akzeptieren wir nicht, denn Klimaschutz ist jetzt notwendig. In 50 Jahren ist es

zu spät. Die Waldflächen im Gebiet Brandenburg-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne liegen

zudem in unmittelbarer Nähe zu Naturschutzgebieten, die Lebensraum für bedrohte

Tierarten sind. Wir sind der Auffassung, dass der vorgelegte Regionalplan Havelland-Fläming

3.0 diesen Faktoren einen zu geringen Wert beimisst. Die aus der Sachverhaltsermittlung

resultierende Empfehlung für die Festlegung des Industriegebiets halten wir daher

für nicht haltbar.

3. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung des geplanten Industriegebiets problematisch.

Zwar liegt die Planungsfläche in unmittelbarer Nähe zu einer Autobahn und einer

Bundesstraße. Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte müssen aber grundsätzlich über

eine weitere Anbindung als den Autoverkehr verfügen. Hier wird in der Planung auf einen

nahen Streckenabschnitt der ehemaligen Brandenburgischen Städtebahn verwiesen. Diese

Bahnstrecke ist jedoch außer Betrieb und bereits seit 2021 entwidmet. Eine Wiederbelebung

dieser Bahnanbindung wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Insgesamt ist

damit zu rechnen, dass der Stadt Brandenburg für die Erschließung dieses Industriegebiets

Kosten entstehen werden, die mit dem Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

4. Die Stadt Brandenburg an der Havel nimmt im Land Brandenburg beim Flächenverbrauch

eine Spitzenposition ein. Seit 2003 stieg der Verbrauch an Siedlungsfläche in unserer

Stadt um 917 Hektar bzw. 21% an. Der Durchschnitt im ganzen Land beträgt zum

Vergleich 13,5% (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Weiterer Flächenverbrauch

mit der einhergehenden Versieglung sollte aus ökologischen Gründen und Gründen

des Klimaschutzes unterbleiben. Bereits 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen

der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der

Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen

der Fortschreibung 2016 wurde zudem das Ziel formuliert, den Zuwachs bis zum Jahr

2030 auf weniger als 30 ha zu begrenzen, weil Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche

Ressource darstellt. Die Ausweisung dieses gewerblich-industriellen Standortes widerspricht

diesen Zielen, zumal die Stadt Brandenburg über andere nicht belegte Gewerbe-

und Industriestandorte verfügt.

5. Die weitere Flächenversiegelung, die Abholzung des Waldes sowie die Umgestaltung

der Topographie leisten einen regional bedeutsamen Beitrag zur Verschärfung des Klimawandels

und widersprechen der Schutz- und Fürsorgepflicht des Staates gegenüber nachfolgenden

Generationen im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.

März 2021 zum Klimaschutzgesetz. Insbesondere kann der Biotopverlust nicht zeitnah

ausgeglichen werden. Ein mittel- oder gar langfristiger Ausgleich ist heute aus Gründen

des rasant fortschreitenden Klimawandels nicht mehr zulässig.

 

Aus diesen Gründen ist unseres Erachtens der sogenannte GIV aus dem Entwurf des Regionalplanes

zu streichen.

Wir bitten darum, uns über deren weiteren Verlauf zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel

Martina Marx

(Fraktionsvorsitzende)

fraktion@gruene-brandenburg-havel.de

Geschäftsstelle der Grünen

Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen. 

Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.

Wir freuen uns auf euren Besuch.

 

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In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.

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Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90

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