Vandalismus durch Freie Wähler ist kein Wahlkampf

Pressemitteilung des Kreisverbands:

05.06.24 –

PRESSEMITTEILUNG

Vandalismus durch Freie Wähler ist kein Wahlkampf

Wer den Wert von Pflanzen nicht kennt, sollte nicht in fremden Beeten buddeln. Mit ihrer zweifelhaften Wahlkampfaktion am Packhof haben die Freien Wähler mutmaßlich mehr als 5.000 Euro Schaden verursacht. In der Stadtverordnetenversammlung bestätigten die Wahlkämpfer, die am Packhof zwei Hochbeete mit Erhaltungskulturen zerstörten, dass sie im Vorfeld nicht einmal bei der Stadtverwaltung angefragt, geschweige denn eine Genehmigung eingeholt hatten. Fehlerbewusstsein oder Reue zeigten die Freien Wähler nicht. Mit dem NABU, der die Hochbeete betreut, hatte man sich selbstverständlich auch nicht abgestimmt.

Damit zeigen die Freien Wähler erneut nicht nur die Missachtung von Artenschutz und ehrenamtlichem Engagement in diesem BUGA-Projekt, sondern insbesondere gegenüber dem Eigentum Dritter. Soll so in Zukunft in unserer Stadt Politik gemacht werden, mit kurzfristiger Effekthascherei, ohne Rücksicht auf Verluste oder Eigentumsverhältnisse? Wer mit solchen Aktionen Wahlkampf macht ist eines Mandats in der Stadtverordnetenversammlung nicht würdig. Das wird auch darin deutlich, dass die Freien Wähler jeglicher Kritik an ihrer missglückten Aktion mit der Verbreitung von Unwahrheiten und falschen Vorwürfen begegnen.

Die Stadt und insbesondere Oberbürgermeister Steffen Scheller müssen sich in dieser Angelegenheit jetzt klar und öffentlich positionieren. Ein interner Abstimmungsprozess laufe dazu bereits, berichtete Bürgermeister Müller in der SVV. Wie er durchblicken ließ, steht offenbar auch die Möglichkeit einer Strafanzeige im Raum. Es liegt nun beim Oberbürgermeister, für Recht und Ordnung zu sorgen. Tut er dies nicht, macht er sich unglaubwürdig und könnte in den Verdacht geraten, die Freien Wähler mit ihrer Aktion aus politischem Kalkül davonkommen zu lassen. Wir sind der Auffassung, dass Straftaten im Wahlkampf Folgen haben müssen – sachlich, politisch wie im Zweifel auch juristisch. Das gebietet der gesunde Menschenverstand.

Die betroffenen Hochbeete am Packhof enthielten extrem seltene Orchideenarten, die in einem aufwendigen Verfahren herangezogen wurden, auf dem Packhof fachgerecht gepflegt wurden und in Zukunft auch wieder in der Brandenburger Natur angesiedelt werden sollten. Eine solche Pflanze zu ersetzen, kann bis zu 50 Euro kosten. Der NABU sprach allein von einem Sachschaden von zwischen 5.000-10.000 Euro, die ehrenamtlichen Leistungen sind hier noch nicht eingerechnet. Einige der betroffenen Pflanzen stehen auf der Roten Liste der bedrohten Arten und sind daher streng geschützt.  

Anette Lang         Matthias Schulz
Bündnis 90/Die Grünen

Kreisverband Brandenburg an der Havel

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