30.09.22 –
Auf der September-SVV hat sich eine Mehrheit der Stadtverordneten unserem Antrag angeschlossen, zukünftig auf die Genehmigung der Verwaltung für das Aufstellen von Blumenschmuck vor Geschäften und Hauseingängen zu verzichten.
Aufgeploppt war dieses Thema in der Öffentlichkeit, als im Juni bekannt wurde, dass mehrere Händlerinnen und Gewerbetreibende vom Ordnungsamt aufgefordert worden waren, ihren Blumenschmuck vor den Läden als „Ordnungswidrigkeit“ zu entfernen oder einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Einige der Betroffenen haben dies getan und eine Erlaubnis erhalten mit einem Gebührenbescheid in Höhe von 30,00 €. Abgesehen davon, dass dieser Betrag wahrscheinlich nicht mal kostendeckend für den Verwaltungsaufwand ist, stellt sich für uns die Frage, ob das der richtige Weg bei der Beseitigung bürokratischer Hemmnisse sein kann.
Die Verwaltung hat nun von der SVV den Auftrag erhalten, bis Dezember eine Regelung zur Genehmigungsfreiheit von solchen schmückenden Objekten innerhalb der Ortssatzung zur Sondernutzung öffentlicher Freiflächen zu erarbeiten und der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Geregelt werden muss dabei natürlich insbesondere die maximale Größe der genehmigungsfreien Blumenkübel etc. und die verbleibende Durchgangsbreite auf Gehwegen und Plätzen, die im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig ist.
Wir danken den Stadtverordneten der anderen Fraktionen für ihre Unterstützung und freuen uns für die Betroffenen.
Martina Marx
Fraktion B90/Grüne
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