PRESSEMITTEILUNG – GRÜNE kritisieren Umgang mit Spargeldebatte

Langerwisch und Stieger (Freie Wähler) sachlich daneben. In ihrem Beitrag mit dem Titel „Starke Positionierung im Spargel-Folien-Streit aus Brüssel“ beweisen die Stadtverordneten Langerwisch und Stieger, dass ihnen zwei Dinge fehlen: Das erste ist die Sachkenntnis, das zweite die Bereitschaft zur Teilnahme an einem vernünftigen Diskurs.

02.07.21 –

In ihrem Beitrag mit dem Titel „Starke Positionierung im Spargel-Folien-Streit aus Brüssel“ beweisen die Stadtverordneten Langerwisch und Stieger, dass ihnen zwei Dinge fehlen: Das erste ist die Sachkenntnis, das zweite die Bereitschaft zur Teilnahme an einem vernünftigen Diskurs.

Die „Starke Positionierung aus Brüssel“, die von den Freien Wählern nahegelegt wird, sagt zwar das Richtige, meint aber das Falsche. Sie hat mit dem Streit, um den Anbau von Folienspargel durch Heinrich Thiermann nichts zu tun. Richtig ist zwar, dass die Verwendung von Plastikfolie im Spargelanbau gängige Praxis ist. Allerdings geht es beim Streit der Unteren Naturschutzbehörde mit Thiermann nicht um Spargelanbau unter Folie im Allgemeinen, sondern um den Einsatz dieser Anbauform in einem Schutzgebiet. Hier gelten andere Regeln, die in der zitierten Ausführung des EU-Kommissars Wojciechowski jedoch keine Erwähnung finden.

Für die meisten Experten, die mit dem Spargelanbau kein Geld verdienen, ist eindeutig, dass es sich bei Thiermanns Anbauformen im Natura-2000 Gebiet um sogenannte „Projektflächen“ handelt. Langerwisch und Stieger verwechseln also leider den unstrittigen Regelfall mit dem bei Thiermann vorliegenden Sonderfall. Die sachlich richtigen Ausführungen des EU-Kommissars Wojciechowski werden (bewusst oder unbewusst) in einen falschen Zusammenhang gesetzt. In Natura-2000 Gebieten gilt die Prüfpflicht für alle Nutzungen und Vorhaben, die die Erhaltungsziele des jeweiligen Schutzgebietes erheblich beeinträchtigen können. Diese Genehmigung liegt für den Betrieb von Heinrich Thiermann nicht vor. Vielmehr noch: Der geplante Anbau im Schutzgebiet wurde vor Beginn noch nicht einmal mehr angezeigt. Die „wahrscheinlich bedeutsamen Umweltauswirkungen“ sind nicht von der Hand zu weisen, weshalb Thiermanns Betrieb eine solche Genehmigung voraussichtlich auch nicht erhalten hätte. Die Streitfrage dreht sich nicht bloß um die Abdeckung des Spargels mit Folie, sondern grundsätzlich um die Umgestaltung der vorgefundenen Flächen. Dies betrifft im Fall Thiermann auch Felder mit Heidelbeeren, die bekanntlich nicht unter Folie angebaut werden, dafür aber eine radikale Umgestaltung des Bodens benötigen.

In der Vergangenheit fällt immer wieder auf, dass sich einzelne Stadtverordnete in vorauseilendem Gehorsam an die Seite von Heinrich Thiermann und seinem Betrieb stellen. Dabei werden leider häufiger Fakten aus dem Zusammenhang gerissen und falsch dargestellt. Die wirtschaftlichen Interessen von Thiermanns Betrieb stehen hier offenbar vor Verantwortung und Transparenz. Auch der Beitrag von Langerwisch und Stieger fügt sich in dieses Muster. Ihre Aussagen beweisen, wenn nicht die Beabsichtigte Irreführung der Öffentlichkeit, so doch zumindest einen eklatanten Mangel an Sachkenntnis, die für eine Teilnahme an dieser wichtigen Diskussion eigentlich eine selbstverständliche Voraussetzung wäre.

„Die Einordnung mit den Fakten ist eine Katastrophe. Eine klare, sachliche Auseinandersetzung scheint kaum möglich zu sein“, ergänzt Kreissprecher Vincent Bartolain. „Wir erhoffen uns in dieser Thematik in Zukunft eine sachliche Diskussion, auf Grundlage bestehender Gesetze.“

Text von: Matthias Schulz
Mitgliederbeauftragter des Kreisverbands Brandenburg an der Havel
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