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25.04.23 –
Pressemitteilung
Brandenburg, 25.04.2023
Oberbürgermeister Scheller gibt nach Millionenverlusten Widerstand auf
Als einzige Kommune im Land hat Brandenburg an der Havel Erstattungsleistungen für Eingliederungshilfen beeinträchtigter Kinder nicht in Anspruch genommen. Hierdurch ist der Stadt seit 2020 ein Schaden in Höhe bis zu 4 Millionen Euro entstanden.
Für die Schulbegleitung wendet die Stadt jährlich rund 3,5 Millionen Euro auf. In vielen Fällen würde das Land auf Antrag 85 Prozent hiervon erstatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern bei der Stadt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Da die Verwaltung darauf bisher verzichtet hat gab es auch keine Erstattung durch das Land. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den Oberbürgermeister bereits im November 2021 auf diesen Fehler hingewiesen.
Tatsächlich war schon seit 2016 bekannt, dass sich ab dem 01.01.2020 die Gesetzeslage zur Teilhabe an Bildung ändern würde und dass damit die Städte und Kreise in die Lage kommen würden, sich diese Leistungen durch das Land zum großen Teil erstatten zu lassen. Nicht nur das, auch die Personalkosten der Verwaltung für die Antragsprüfung kann sich die Stadt als Träger der Jugendhilfe anteilig erstatten lassen.
Unser Beschlussantrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, der eine Änderung des Verfahrens vorsah und der auch eine Mehrheit in der SVV erhielt, hat kein Umdenken in der Verwaltungsspitze bewirkt.
Nun ist durch einen Beschlussantrag der Linken in der kommenden SVV erneut Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Erneut beantragen Stadtverordnete, dass die Verwaltung das Bewilligungsverfahren umstellt, so dass sie sich die Erstattungsleistungen vom Land abholen kann. Es hat nun weitere 1 1/2 Jahre gedauert, bis unser OB Scheller sich endlich besonnen hat und verfügen will, dass auch in Brandenburg an der Havel dazu übergegangen wird, Teilhabe an Bildung auf Antrag zu gewähren.
„Ich frage mich schon, wie es Herr Scheller den Gewerbetreibenden in unserer Stadt erklären möchte, dass er sich gegen die Senkung der Gewerbesteuer ausgesprochen hat und zugleich im Sozialbereich Kostenerstattungen des Landes in Millionenhöhe liegen lässt. Das passt nicht zusammen.“ meint der Grüne Stadtverordnete Ralf Krombholz, der auch Mitglied im Finanzausschuss ist. „Wir streiten uns um den Erhalt des Bürgerhauses, die Bezuschussung des Schulessens, eine vernünftige Kostenaufteilung beim Tierheim und treffen dabei nur auf eine Blockadehaltung. Zugleich müssen wir zusehen, wie die Verwaltung Millionenbeträge an Erstattungsleistungen verschenkt. Das kann so nicht weiter gehen.“
Wegen der anhaltenden Kritik an seiner Vorgehensweise hat der OB nun im letzten Hauptausschuss angekündigt, eine entsprechende Verfügung zur Änderung des Verfahrens zu erlassen. Abschließend sei vermerkt, dass es hier nicht um die Frage geht, ob Kinder eine Schulbegleitung erhalten sollen oder nicht, dass müssen Fachleute beurteilen, sondern lediglich um die Frage der möglichen Kostenerstattung durch das Land.
Ralf Krombholz
Mitglied im Finanzausschuss
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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