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05.03.21 –
Stellungnahme:
Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
Festlegung eines großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts
Brandenburg an der Havel
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen im Rahmen der öffentlichen Auslegung unsere Einwendungen
zu den im Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vorgestellten
Plänen für einen gewerblich-industriellen Vorsorgestandort „Brandenburg an der Havel-
Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne“ mit.
Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Brandenburger SVV gibt es
schwerwiegende Einwände gegen die Entwicklung eines 400 ha großen Industrievorsorgestandortes
an der A2. Grundsätzlich finden wir den Wunsch nach einer Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Brandenburg richtig. Im konkreten Fall sehen wir jedoch Defizite in
der Planung und in der vorläufigen Abwägung.
1. Ein erhebliches Problem ist der zu erwartende Wasserverbrauch von Industrieansiedlungen
an dieser Stelle. Aus der Verwaltung hat die zuständige Wasserbehörde bereits
mitgeteilt, dass die Ansiedlung dieses gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts mit Blick
auf den Wasserhaushalt abzulehnen ist. Unsere Region hat ohnehin mit sinkenden Grundwasserständen
zu kämpfen. Ein ausreichendes Wasserdargebot an diesem Standort ist
langfristig nicht gesichert. Der Wasserverbrauch ist schon durch die landwirtschaftlichen
Betriebe sehr hoch – insbesondere im Spargel- und Beerenanbau. Mit einem weiteren großen
Industriestandort am Rande unserer Stadt befürchten wir Zustände wie im Umfeld des
Tesla-Werks. Wo die Menschen bisher durchschnittlich 175 Liter Wasser am Tag verbrauchten,
wird nun eine Rationierung auf rund 100 Liter in Aussicht gestellt. Dieses Szenario
ist auch für unsere Stadt denkbar. Eine solche Knappheit und die Rationierung von
Wasser für Privathaushalte können wir nicht akzeptieren.
2. Es kommt hinzu, dass die vorgesehene Fläche heute auf 400 Hektar Wald mit einem
Bestand von mehr als 500.000 Bäumen beherbergt. Keinesfalls nur Kiefernforst, wie mitunter
behauptet wird. Der ökologische Waldumbau hin zu Mischwald hat sichtbar bereits
begonnen. Hier hat auch die Untere Naturschutzbehörde bereits Bedenken angemeldet.
Die Schutzfunktion, die Wälder für unser Klima, unseren Wasserhaushalt und den Bodenschutz
ausüben, dürfte den Wert einer Industrieansiedlung für die Region weit übertreffen.
Ersatzpflanzungen müssen über Jahrzehnte mit großem finanziellem Aufwand umgesetzt
werden, bis der Verlust eines Waldgebiets ökologisch annähernd ausgeglichen werden
kann. Das akzeptieren wir nicht, denn Klimaschutz ist jetzt notwendig. In 50 Jahren ist es
zu spät. Die Waldflächen im Gebiet Brandenburg-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne liegen
zudem in unmittelbarer Nähe zu Naturschutzgebieten, die Lebensraum für bedrohte
Tierarten sind. Wir sind der Auffassung, dass der vorgelegte Regionalplan Havelland-Fläming
3.0 diesen Faktoren einen zu geringen Wert beimisst. Die aus der Sachverhaltsermittlung
resultierende Empfehlung für die Festlegung des Industriegebiets halten wir daher
für nicht haltbar.
3. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung des geplanten Industriegebiets problematisch.
Zwar liegt die Planungsfläche in unmittelbarer Nähe zu einer Autobahn und einer
Bundesstraße. Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte müssen aber grundsätzlich über
eine weitere Anbindung als den Autoverkehr verfügen. Hier wird in der Planung auf einen
nahen Streckenabschnitt der ehemaligen Brandenburgischen Städtebahn verwiesen. Diese
Bahnstrecke ist jedoch außer Betrieb und bereits seit 2021 entwidmet. Eine Wiederbelebung
dieser Bahnanbindung wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Insgesamt ist
damit zu rechnen, dass der Stadt Brandenburg für die Erschließung dieses Industriegebiets
Kosten entstehen werden, die mit dem Nutzen in keinem Verhältnis stehen.
4. Die Stadt Brandenburg an der Havel nimmt im Land Brandenburg beim Flächenverbrauch
eine Spitzenposition ein. Seit 2003 stieg der Verbrauch an Siedlungsfläche in unserer
Stadt um 917 Hektar bzw. 21% an. Der Durchschnitt im ganzen Land beträgt zum
Vergleich 13,5% (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Weiterer Flächenverbrauch
mit der einhergehenden Versieglung sollte aus ökologischen Gründen und Gründen
des Klimaschutzes unterbleiben. Bereits 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen
der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der
Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen
der Fortschreibung 2016 wurde zudem das Ziel formuliert, den Zuwachs bis zum Jahr
2030 auf weniger als 30 ha zu begrenzen, weil Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche
Ressource darstellt. Die Ausweisung dieses gewerblich-industriellen Standortes widerspricht
diesen Zielen, zumal die Stadt Brandenburg über andere nicht belegte Gewerbe-
und Industriestandorte verfügt.
5. Die weitere Flächenversiegelung, die Abholzung des Waldes sowie die Umgestaltung
der Topographie leisten einen regional bedeutsamen Beitrag zur Verschärfung des Klimawandels
und widersprechen der Schutz- und Fürsorgepflicht des Staates gegenüber nachfolgenden
Generationen im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.
März 2021 zum Klimaschutzgesetz. Insbesondere kann der Biotopverlust nicht zeitnah
ausgeglichen werden. Ein mittel- oder gar langfristiger Ausgleich ist heute aus Gründen
des rasant fortschreitenden Klimawandels nicht mehr zulässig.
Aus diesen Gründen ist unseres Erachtens der sogenannte GIV aus dem Entwurf des Regionalplanes
zu streichen.
Wir bitten darum, uns über deren weiteren Verlauf zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel
Martina Marx
(Fraktionsvorsitzende)
fraktion@gruene-brandenburg-havel.de
Kommt uns gerne auch in der Geschäftsstelle in der Ritterstraße 90 besuchen.
Das Büro ist in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
In der Woche der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fraktionssitzung. Eine Teilnahme an diesen Sitzungen ist nach vorheriger Absprache möglich.
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Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
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Zwei Wochen vor der Sitzung der SVV trifft sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Kreisgeschäftsstelle in der Ritterstraße 90
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