Durchführung Bürgerhaushalt

Beschlussantrag Nr. 010/2024 - Status: angenommen

31.01.24 –

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.Grundlage für die Umsetzung des Bürgerhaushaltes der Stadt Brandenburg an der Havel in den Jahren ab 2025 wird eine Bürgerhaushaltssatzung sein. Grundlage für eine inhaltliche Diskussion ist der als Anlage beigefügte Entwurf einer Bürgerhaushaltssatzung für die Stadt Brandenburg an der Havel. Dieser Entwurf soll in den Fachausschüssen der SVV im Januar 2024 inhaltlich diskutiert werden. Ziel ist, dass in der SVV im Januar eine Bürgerhaushaltssatzung beschlossen wird.

2.Dazu wird als Rechtsgrundlage die Hauptsatzung wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
nach Nummer 4 wird eine neue Nummer 5 mit folgendem Inhalt eingefügt: „Bürgerhaushalt."

§ 4 Absatz 2 wird um einen neuen Satz 3 mit folgendem Inhalt erweitert:
„Die Einzelheiten zum Bürgerhaushalt (Abs. 1 Nr. 5) werden in einer Bürgerhaushaltssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel näher geregelt.

3.Im Jahr 2024 wird ein Bürgerhaushalt nach dem nachfolgenden informellen Verfahren umgesetzt:

a) Die Öffentlichkeit wird in geeigneter Form über die Möglichkeit informiert, Anregungen für Bürgerhaushalts-Maßnahmen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.

b) Die Einreichungsfrist für Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2024 wird auf den 31.03.2024 festgesetzt.

c)Einzelne Vorschläge sollen nicht höhere Kosten verursachen als 20.000 €.

d) Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung auf ihre fachliche und technische Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten vorgeprüft.

e) Über die Vorschläge stimmen die Stadtverordneten in der Sitzung im Mai 2024 ab. Dabei kann jeder Stadtverordnete für mehrere Vorschläge im Rahmen des Gesamtbudgets votieren. Die Anzahl der Voten pro Stadtverordneten wird auf max. 5 begrenzt. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen bis zur Ausschöpfung des Gesamtbudgets sind von der Verwaltung umzusetzen.

4. Die Stadt Brandenburg gewährt der Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel GmbH
eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 150.000 € zur Errichtung eines
Personenaufzuges parallel zur Treppenanlage im Eingangsbereich von der Hochstraße aus.
Zur Deckung werden nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem „Hilfsfonds Unwetterschäden 15-08-2023" verwendet.

Fassung vom 05.12.2023:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. folgenden Fahrplan für die Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2024

  1. a)  Die Einreichungsfrist für die Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2024 wird auf den 31.01.2024 festgesetzt.

  2. b)  Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung auf ihre fachliche und technische Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft.

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c) Die Ergebnisse der Prüfung werden in der April-Sitzung des Finanzausschusses vorgestellt, im folgenden Hauptausschuss zum Beschluss vorgelegt.

  1. d)  Die Veröffentlichung der Vorschläge erfolgt im unmittelbar im Anschluss.

  2. e)  Die Abstimmung über die gültigen Vorschläge erfolgt bis zum 31.05.2024. Über das Prozedere

    ist öffentlich zu informieren.

  3. f)  Die Juni-SVV bestätigt das Abstimmungsergebnis durch Beschluss.

  4. g)  Die Verwaltung setzt die Maßnahmen und Projekte bis Jahresende um.

  1. folgende Grundsätze für den Bürgerhaushalt 2024

    1. a)  Vorschläge für den Bürgerhaushalt dürfen sich ausschließlich auf den Bereich der freiwilligen

      Selbstverwaltungsaufgaben beziehen.

    2. b)  Vorschlagsberechtigt sind Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Brandenburg an der Havel,

      die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Gruppenvorschläge sind zulässig.

    3. c)  Vorschläge sind möglichst genau zu formulieren und mit einer Kosteneinschätzung und mit

      Namen, Geburtsdatum und Kontaktdaten einzureichen.

    4. d)  Vorschläge sollen im öffentlichen Interesse liegen. Sie sollen nicht auf Dauer angelegt sein. Ein

      einzelner Vorschlag sollte nicht höhere Kosten verursachen als 20.000 €.

    5. e)  Vorschläge, die sich auf die Verkehrslenkung oder die Sanierung von Straßen beziehen werden

      nicht berücksichtigt.

    6. f)  Vorschläge, die wegen der Überschreitung des Budgets nicht zur Ausführung gelangen können,

      können für das Folgejahr erneut eingereicht werden.

  2. Die Verwaltung beginnt sofort mit den Vorbereitungen für den Bürgerhaushalt 2025.

Martina Marx     Heike Jacobs      René Kretzschmar

Die Beschlussvorlage zum Herunterladen 
Änderungssatzung zur Hauptsatzung 
Bürgerhaushaltssatzung 

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Beschlussanträge

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