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30.09.24 –
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtverordneten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Errichtung einer PV- Anlage auf einer geeigneten eigenen Immobilie, z.B. dem Verwaltungsstandort Klosterstraße vorzulegen. Dabei ist insbesondere auf die prioritäre Deckung des Eigenbedarfs abzustellen und nachrangig auf die Einspeisung ins Netz. Im Vergleich zu einer Errichtung auf einer Pachtdachfläche sind die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt zu erläutern.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Dachflächenkatasters für PV-Anlagen im Stadtgebiet von unterschiedlichen Anbietenden geeigneter Dachflächen - ähnlich dem Lückenkataster im Gebäudebereich - auf der städtischen Webseite möglich ist, um Anbietende und Interessierte auf einer Plattform in der Stadt zu vernetzen.
Martina Marx
Fraktionsvorsitzende B90/Grüne
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