BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Brandenburg an der Havel

Wiederaufbau des Beratungsangebots der Verbraucherzentrale – Änderungsantrag zum Haushalt 2025/26

Änderungsantrag Nr. 024/2024: Status: abgelehnt

30.01.25 –

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für den Wiederaufbau einer regelmäßig verfügbaren Verbraucherberatung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Brandenburg an der Havel (und der umliegenden Gemeinden) aus. 

2. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erhält zum Wiederaufbau ihrer stationären Präsenz in Brandenburg a. d. Havel für einen Zeitraum von fünf Jahren (2025-29) eine Förderung von 6.000€ pro Jahr (entspricht 500€ im Monat) aus dem städtischen Haushalt, um Beratungsleistungen an mindestens zwei Tagen pro Woche anbieten zu können.

3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, die Verbraucherzentrale dabei zu unterstützen, zeitnah weitere Landesmittel über das zuständige Ministerium (MSGIV) einzuwerben mit dem Ziel, eine Dauerpräsenz (5 Tage/Woche) in einem Beratungszentrum analog zu den Standorten in den anderen Oberzentren im Land Brandenburg – Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam – zu ermöglichen.

4. Ergänzend zum termingebundenen stationären Angebot in der Innenstadt erhält die Verbraucherzentrale 2.000€ pro Jahr aus dem städtischen Haushalt , um niedrigschwellige und terminunabhängige Beratungsmöglichkeiten anzubieten. Dies kann zum Beispiel durch offene Beratungszeiten an bestimmten Tagen, Präsenz des Digimobils in den Ortsteilen Plaue und Kirchmöser oder durch dezentrale Sprechstunden und Veranstaltungen zu spezifischen Beratungsthemen (Energiepreise etc.) an leicht zugänglichen Standorten wie dem Bürgerhaus Hohenstücken oder dem Vereinsheim auf der Eigenen Scholle ermöglicht werden.

5. Die Verbraucherzentrale berichtet einmal jährlich an die SVV über die Anzahl der Beratungen, die durchschnittliche Dauer, den Umfang und das Themenspektrum der geleisteten Beratungen sowie den Umfang weiterer Fördermittel.

 

Begründung:

Zu 1. Die Präsenz eines Beratungszentrums der Verbraucherzentrale vor Ort in Brandenburg an der Havel ist im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und der Umgebung. Bis nach Potsdam zu fahren, ist für verschiedene Bevölkerungsgruppen aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich: Sorgeverpflichtungen mit Kindern, Mobilitätseinschränkungen, fehlende finanzielle Mittel für eine Bahnfahrt.

Mit zuletzt ca. 1.000 Beratungen pro Jahr in Brandenburg an der Havel zeigte die Verbraucherzentrale, dass die Nachfrage besteht. In der mobilen Zwischenlösung (Digimobil an Neustädtischen Markt, einmal pro Monat) ist die Nachfrage nach Beratung deutlich größer als an den meisten anderen Standorten im Land Brandenburg. Dennoch ist diese Präsenz einmal im Monat nicht ausreichend. Ein stetiges Angebot im Stadtzentrum, z. B. in den bereits als Angebot vorliegenden Räumen im Deutschen Dorf 45-47 sollte sowohl zu Fuß, mit Bus und Tram sowie Auto gut erreichbar sein. Außerdem soll das Angebot barrierefrei sein.

Zu 2. Die städtischen Mittel sind ein Zuschuss zu den monatlichen Personal- und Mietkosten, die bei einer Präsenz von zwei Tagen pro Woche anfallen. Diese Mittel stellt die Stadt ergänzend zu Eigenmitteln bereit, die die Verbraucherzentrale für Personal und Raummiete aus Eigenmitteln (v. a. aus Beratungsgebühren) einbringt. Dabei ist zu beachten, dass es seit September 2024 einen Sozialtarif von 5 Euro/Beratung für bedürftige Klientinnen und Klienten gibt. Die städtische Förderung ist die Grundlage dafür, dass Mittel aus dem Landeshaushalt beantragt werden können. Die Zusage zu einer Förderung durch die Stadt über 5 Jahre sichert die Nachhaltigkeit der Präsenz der Verbraucherzentrale und einer möglichen zusätzlichen Landesförderung.

Zu 3. Während die städtische Förderung von 6.000€/Jahr für zwei Tage pro Woche (vorher: 15.000€/Jahr für eine Präsenz über fünf Tage pro Woche) durch die Stadt den Wiederaufbau der stationären Beratung unterstützt, sollen weitere Drittmittel (siehe 2.) die Rückkehr zu einer Präsenz über fünf Wochentage ermöglichen.

Zu 4. Während telefonisch oder digital vereinbarte Termine der Standard in den Beratungszentren in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sind und dort nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch gut funktionieren, ist es der Stadtverordnetenversammlung wichtig, dass auch spontane, dezentrale und niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote ohne Terminvergabe angeboten werden. Durch die 2.000€ aus städtischem Haushalt sollen die Personal- und Sachkosten der Verbraucherzentrale zusätzlich so ergänzt werden, dass weitere Beratungs- und Informationsangebote zielgruppen- wie auch ortsteilspezifisch ermöglicht werden.

Zu 5. Durch den jährlichen Bericht werden die Notwendigkeit der Förderung, die Finanzierungspläne sowie die Nachfrage des Angebots gegenüber der Stadt dokumentiert. Durch diese jährlichen Informationen zu den am meisten nachgefragten Beratungsthemen bekommen die Stadtverordneten auch einen Einblick in die besonderen Herausforderungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt.

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